Jahrgang 
1897
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VI. Unterstützungen.

Von der Soll-Einnahme an Schulgeld wurden vorschriftsmässig 10% behufs teilweiser Befreiung bedürftiger und würdiger Schüler verrechnet. Im Sommerhalbjahr wurden 33 Schüſer mit Erlass bedacht und zwar 1 mit 1., 15 mit je, 15 mit je ¹½, 1 mit 2, und 1 mit*¾ von dem vollen Betrage. Im Winterhalbjahr kam zu diesen mit Ermässigung bedachten Schülern noch 1 mit Erlass von ¹ hinzu. Volle Befreiungen konnten bei der grossen Zahl der Bewerber nicht gewährt werden.

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

1. Das neue Schuljahr wird am 27. April mit den Aufnahmeprüfungen begin- nen, welche von 8 Uhr morgens an stattfinden. Am folgenden Tage findet von 7 Uhr an Gymnasialgottesdienst statt. Um 8 Uhr folgt die übliche Versammlung in der Aula, nach welcher der Unterricht beginnt.

2. Die Anmeldungen neuer Schüler sind von den Eltern oder deren gesetzlichen Stellvertreternspätestens am Tage vor der Aufnahmeprüfung persönlich oder schrift- lich bei dem Unterzeichneten zu vollziehen. Dabei sind einzureichen: 1. Der Geburts- schein, 2. der Impfschein, bezw. auch der Wiederimpfungsschein, 3. ein Zeugnis über den vorangegangenen Unterricht, bezw. ein förmliches Abgangs- zeugnis von der vorher besuchten Anstalt.

3. Wenn Schüler die Anstalt verlassen sollen, so muss von den Eltern oder deren Stellvertretern vor Beginn des neuen Schulhalbjahrs bezw. Schulquartals eine schrift- liche Abmeldung erfolgen, in der auch die Bestimmung anzugeben ist, zu welcher die

austretenden Schüler übergehen sollen. Der Direktor

Dr. L. Peters.