Jahrgang 
1894
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VI. Unterstützungen.

Stiftungen zur Unterstützung bedürftiger Schüler besitzt die Anstalt leider nicht. Von der Soll-Einnahme an Schulgeld wurden den bestehenden Verordnungen gemäss 10% behufs Befreiung bedürftiger und würdiger Schüler verrechnet; jedoch konnten wegen der grossen Zahl der Bewerber keine vollen Befreiungen gewährt werden. Für das Sommerhalbjahr wurden 29 Schüler bedacht, und zwar 16 mit 11, 7 mit 12, 1 mit, 2 mit, 2 mit etwas mehr als ², 1 mit es von dem vollen Betrage. Für das Winterhalbjahr wurden 31 Schülern Teile des vol- len Betrags erlassen, und zwar 20:, 6: ½, 3: ²½, 2: etwas mehr als ²³.

VII. Mitteilungen.

1. Das neue Schuljahr wird am 4. April mit den Aufnahme-Prüfungen beginnen, welche von 8 Uhr morgens an vorgenommen werden. Am folgenden Tage wird von 7 Uhr an Gymnasialgottesdienst abgehalten. Um 8 Uhr folgt die übliche Versammlung in der Aula, nach welcher der Unterricht beginnt.

2. Die Anmeldungen neuer Schüler sind von den Eltern oder deren gesetz- lichen Stellvertretern spätestens am Tage vor der Aufnahmeprüfung persön- lich oder schriftlich bei dem Unterzeichneten zu vollziehen. Dabei sind einzureichen: 1. der Geburtsschein, 2. der Impfschein, bezw. auch der Wiederimpfungs- schein, 3. ein Zeugnis über den vorangegangenen Unterricht, bezw. ein förmliches Abgangszeugnis.

3. In den schriftlichen Abmeldungen ist die Bestimmung anzugeben, zu der die betreffenden Schüler übergehen sollen.

Der Direktor

Dr. L. Peters.