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VI. Unterstützungen.
Von der Soll-Einnahme an Schulgeld wurden den bestehenden Verordnungen ge- mäss 10% behufs Befreiung bedürftiger und würdiger Schüler verrechnet, und zwar wurde für das Somm erhalbjahr 1. der volle Schulgeldbetrag 1 Schüler erlassen. 2. mehr als die Hälfte 7 Schülern, 3. die Hälfte 4 Schülern, 4 weniger als die Hälfte bezw. kleinere Beträge 19 Schülern. Es wurden also im ganzen 31 Schüler bedacht — Für das Winter halbjahr trat hinsichtlich der Zahl der Befreiten keine Ver- änderung ein, dagegen musste bei einigen Schülern der Erlass etwas gekürzt werden.
VII. Mitteilungen.
1. Die Prüfung aller Klassen wird Mittwoch den 26. März morgen von 8 Uhr ab in folgender Ordnung stattfinden: VI: Latein, V: Französisch, IV: Geographie III2: Geschichte. IIIn: Latein, IIz: Französisch, IIi: Griechisch, L: Deutsch.
An die Prüfung schliesst sich die Bekanntmachung der Versetzungen und die Aus- teilung der Censuren in den einzelnen Klassen.
2. Bekanntmachung in betreff des neuen Schuljahrs:
Montag den 14. A pril morgens von 8 Uhr ab werden die Aufnahme- Prüfungen stattfinden. Am folgenden Tage morgens 7 Uhr wird das neue Schuljahr mit feierlichem Gottesdienst eröffnet. Um S Uhr folgt die übliche Versammlung in der Aula.
Die Anmeldungen neuer Schüler sind von den Eltern oder deren gesetzlichen Stellvertretern persönlich oder schriftlich spätestens am Tage vor der Aufnahme- prüfung bei dem Unterzeichneten zu vollziehen. Dabei sind einzureichen: 1. der Ge- burtsschein, 2. der Impfschein, resp. auch der Wiederimpfungs- schein, 3. ein Zeugnis über den vorangegangenen Unterricht, für
Schüler, welche bereits eine höhere Lehranstalt besucht haben, ein förmliches Abgangszeugnis
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Zu der öffentlichen Prüfung beehrt sich der Unterzeichnete ergebenst einzuladen.
Der Direktor
Dr. L Peters.


