Jahrgang 
1888
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VI. Stiftungen und Unterstützungen.

Stiftungen zur Unterstützung bedürftiger Schüler besitzt die Anstalt leider nieckft. Von der Soll-Einnahme an Schulgeld wurden den bestehenden Verordnungen gemäss 10% zum Schulgeld-Erlass verwendet, und zwar wurden für das Sommerhalbjahr die vol'en Schulgeldbeträge für 5 Lehrersöhne und 3 dritte Brüder in das Erlassquantum eingerechnet und ausserdem 13 bedürftige und würdige Schüler mit Erlass eines grösseren oder gerin- geren Teils des Betrages, 1 mit Erlass des ganzen Betrages bedacht; für das Winter- halbjahr wurden die vollen Beträge für 4 dritte Brüder in das Erlassquantum einge- rechnet und ausserdem 19 bedürftigen und würdigen Schülern ein grösserer oder kleinerer Teil, 2 der ganze Betrag des Schulgeldes erlassen.

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

1. Die Prüfung sämtlicher Klassen wird Mittwoch den 21. März morgens von 8 Uhr ab in folgender Ordnung stattfinden: VI: Geographie, V: Naturbeschreibung, IV: Latein, III2: Ovid, IIIr: Geschichte, II2: Mathematik, IIi: Homer, I: Französisch.

2. Die Gedächtnisfeier für weiland Se. Majestät den hochseligen Kaiser und König Wilhelm wird Donnerstag den 22. März von 10 Uhr ab in der Aula des Gymnasiums begangen.

An die Feier schliesst sich die Bekanntmachung der Versetzungen und die Austeilung der Censuren in den einzelnen Klassen, sowie die Entlassung der Abiturienten.

3. Bekanntmachung in Betreff des neuen Schuljahres:

Dienstag den 10. April morgens von 8 Unhr ab werden die Auf- nahmeprüfungen stattfinden. Am folgenden Tage morgens 7 Uhr wird das neue Schuljahr mit feierlichem Gottesdienste eröffnet.

Die Anmeldungen neuer Schüler sind von den Eltern oder deren gesetzlichen Stellvertretern persönlich oder schriftlich spätestens am Tage vor der Aufnahmeprüfung bei dem Unterzeichneten zu vollziehen. Dabei sind einzureichen: 1) der Geburts- schein, 2) der Impfse hein, und für Schüler, welche das 12. Lebensjahr über- schritten haben, auch der Wie derimpfungssche in, 3) ein Zeugnis über den vorangegangenen Unterricht und für Schüler, welche bereits eine höhere Lehranstalt besucht haben, eln förmliches A bgangszeugn 1 5.

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Zu der öffentlichen Prüfung, sowie zu der Gedächtnisfeier peehrt sich der Unter- zeichnete ergebenst einzuladen. Der Gymnasialdirektor

Dr. L. Peters.

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