Jahrgang 
1886
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VI. Stiftungen und Unterstützungen.

Stiftungen zur Unterstützung bedürftiger Schüler besitzt die Anstalt leider nicht. Von der Soll-Einnahme an Schulgeld für das verflossene Schuljahr wurden der bestehenden Verordnung gemiss 10% zum Schulgelderlass für eine Anzahl bedürftiger und würdi ger Schüler verwendet, und zwar wurden für das Sommerh ulbjahr 25 Schüler, für das Win- terhalbjahr 24 Schüler mit Erlass teils des ganzen, teils des halben, teils eines geringeren

Betrages bedacht.

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

1. Die öffentliche Prüfung sämtlicher Klassen wird Samstag d. 10 Abril, morgens von 8 Uhr ab, in folgender Ordnung stattfinden: VI: Latein, V: Naturbeschr., IV: Geschichte, III2: Latein, IIIi: Mathematik, II2: Latein, IIi: Griechisch, I: Horaz.

An die Prüfung schliesst sich die Bekanntmachung der Versetzungen sowie die Austeilung der Quartal-Censuren in den einzelnen Klassen.

2. Bekanntmachung in Betreff des neuen Schuljahrs.

Das neue Schuljahr wird Montag den 3. Mai, morgens 7 Uhr, mit feier- lichem Gottesdienste eröffnet werden. Von 8 Uhr ab werden die Aufnahme-Prü- fungen vorgenommen. Die Anmeldungen neuer Schüler sind von den Eltern oder deren gesetzlichen Stellvertretern persönlich oder schriftlich vor der Aufnahmeprü- fung bei dem Unterzcichneten zu vollziehen. Dabei sind einzureichen: 1. der Geburts- schein, 2. der Impfschein und für die Sehüler, welche das 12. Lebensjahr überschritten haben, auch der Wiederimpfungsschein, 3. ein Zeugnis über den voran- gegangenen Unterricht und für Schüler, welche bereits eine höhere Lehranstalt besucht haben, ein förmliches Abgangszeugnis. Es wird noch bemerkt, dass die Schüler sich die neuesten Auflagen der Lehrbücher anzuschaffen haben.

Zu der öffentlichen Prüfung bechrt sich der UInterzeichnete ergebenst einzuladen.

Der Gymnasial-Direktor

Dr. L. Peters.