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Mitteilungen an die Eltern.
Wir empfehlen den Eltern dringend, die Lektüre ihrer Kinder zu überwachen; auch ſollten für den Beſuch des Theaters und ganz beſonders des Kinematographen nur erzieheriſche Grund⸗ ſätze maßgebend ſein.
Nach unſeren Beobachtungen haben die Vergnügungen und Veranſtaltungen, an denen manche Schülerinnen teilnehmen, ein ſolches Abermaß angenommen, daß die Schule die ſchwerſten Bedenken haben muß. Jedenfalls dürfen die Eltern ſolcher Kinder die Schule nicht dafür ver⸗ antwortlich machen, wenn ihre Kinder in ihren Leiſtungen nachlaſſen oder gar an ihrer Geſundheit Schaden leiden. Auch ſei darauf aufmerkſam gemacht, daß der Geſellſchaftsverein Schülerinnen bis einſchließlich Anterſekunda nicht zu ſeinen Bällen zuläßt.
Arlaub im Anſchluß an die Ferien, beſonders an die Sommerferien, wird nur auf Grund eines ärztlichen, bzw. kreisärztlichen Zeugniſſes erteilt.
Leider kommt es immer wieder vor, daß Eltern gegen die Schulordnung, zu deren Befolgung ſie ſich ſchriftlich verpflichtet haben, verſtoßen. Ohne vorher Urlaub eingeholt zu haben, halten ſie ihre Kinder über den Schluß der Ferien der Schule fern. Demgegenüber ſei darauf aufmerkſam gemacht, daß die Schule in ſolchen Fällen das Recht hat, das Vertragsverhältnis als gelöſt zu betrachten und den Weiterbeſuch der Schule durch das betr. Kind nicht mehr zu geſtatten.
Begabte, fleißige und in ihrem Betragen muſterhafte Schülerinnen können Freiſtellen erhalten. Neu eingetretene Schülerinnen ſollen im erſten Jahr im allgemeinen mit Freiſtellen nicht bedacht werden. Auch für die Schülerinnen, die im vergangenen Jahr bereits im Beſitz einer Freiſtelle waren, müſſen erneut Geſuche eingereicht werden, wenn für das kommende Schuljahr Befreiung vom Schulgeld verlangt wird.
Geſuche um Freiſtellen ſind bis zum 17. Mai an die Direktion zu richten. Vordrucke hierfür ſind bei dem Hausmeiſter zu haben.
Wie für alle höheren Schulen in Heſſen, beſteht auch für unſere Anſtalt eine Zwangs⸗ unfallverſicherung. Die Prämie beträgt für das kommende Schuljahr 1.20 RM.
Das Porto für Mitteilungen an die Eltern, die im Intereſſe der Schülerinnen erfolgen, haben die Eltern zu tragen.
Beginn des Anterrichts: Dienstag, 29. April, 8 Ahr.
Sprechſtunden der Direktion täglich, außer Donnerstags, von 11— 12 Ahr, wenn keine dienſtliche Verhinderung vorliegt.
Ferien im Schuljahr 1930.
Schulſchluß am Schulanfang am
Pfingſtferien 7. Juni 16. Juni Sommerferien 18. Juli 18. Auguſt Herbſtferien 27. September 13. Oktober Weihnachtsferien 20. Dezember 5. Januar Gießen, März 1930. Die Direktion
der Heſſiſchen Studienanſtalt Dr. Kalbfleiſch


