13
7. Anmeldung.
Die Anmeldungen haben zu Beginn des Kalenderjahres zu geschehen. Nähere Bekanntmachung darüber ergeht rechtzeitig in den hiesigen Zeitungen.— Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 15. April, 10 Uhr.
Das Schulgeld der Höheren Mädchenschule beträgt für Klasse X-— V 96 M., für Klasse IV I 108 M., das der Erweiterten Mädchenschule für Klasse 8b— 5 b 48 M., für Klasse 4 b— 1b 60 M. Für Auswärtige erhöht sich das Schulgeld in beiden Schulen um 12 M. in allen Klassen.
Kinder, deren Eltern in Giessen wohnen, werden nur an Ostern aufgenommen.
In beiden Schulen ermässigt sich das Schulgeld für das zweite Kind derselben Familie um ein Drittel, für jedes folgende um die Hälſte und zwar auch dann, wenn Schwestern die eine und die andere Schule besuchen. Für begabte und brave
Kinder unbemittelter Eltern sind von dem Stadtvorstand Freistellen bis zu 5 vom Hundert
der Gesamtzahl jeder der beiden Schulen bewilligt worden. Die Gesuche um solche Freistellen sind— auch für Schülerinnen, die bisher eine Freistelle hatten— bei Beginn des neuen Schuljahres an die Direktion zu richten. Für die drei untersten Klassen(Vorschule) Xa-VIIIa, 8b— 6 b bestchen keine Freistellen.
Giessen, 15. März 1912.
Grossh. Direktion der Höheren und Erweiterten Mädchenschule Dr. Störiko.


