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2. Mitteilung an die Eltern.
Die in Hessen noch schwebende Neuregelung des höheren Mädchenschulwesens hat neuerdings einen Schritt vorwärts getan. Am 14. Januar d. J. hat die Abteilung für Schulangelegenheiten des Grossherzoglichen Ministeriums des Innern Richtlinien für die Neuordnung des höheren Mädchenschulwesens in Hessen“ veröffentlicht. Da die Tages- zeitungen diese Bekanntmachung im ganzen abgedruckt haben, so beschränken wir uns darauf, nur das Wichtigste hier noch einmal anzuführen.
Alle Mädchen, die eine über die Volksschulbildung hinausgehende Bildung erstreben, müssen die zehnstufige höhere Mädchenschule(II. M.) benutzen.
Das Ziel der II. M. entspricht im grossen und ganzen unseter Realschule. Das durch den erfolgreichen Besuch der I. M. erlangte Zeugnis trägt den Vermerk, dass die damit erlangte Ausbildung der durch eine militärberechtigte BRealschule übermittelten Bildung entspreche
Der Erwerb eines solchen Zeugnisses berechtigt zum Eintritt in die Frauenschule, das Lehrerinnenseminar und die Studienanstalt.
Die Frauenschule soll in zweijährigem Kursus die Mädchen für die Lebensaufgaben der gebildeten deutschen Frau und Mutter vorbereiten. Neben einem vertiefenden wissen-
gen erhalten im Kochen, in
schaftlichen Unterricht sollen die Schülerinnen Unterweisun Haushaltung, Nahrungsmittellehre, Ilausarbeit, Buchführung, Gesundheitslehre und Kinder- pflege; dazu kommt Betätigung im Kindergarten und theoretische Kindergarten-Unterweisung. Ein endgültiger Lehrplan kann erst nach praktischen Versuchen aufgestellt werden. Berechtigungen, die sich an den erfolgreichen Besuch der Frauenschule knüpfen, werden nicht ausbleiben.
Die Studienanstalt(St.-A.) soll auf die II. M. aufgebaut, nicht von ihr ab- gezweigt werden. Die Oberschule, eine Fortführung der real gerichteten II. M., führt in drei Jahreskursen zu einer Reife, die der Oberrealschulreife entspricht.
Der erfolgreiche Besuch der St.-A. ist, solange die Reifeprüfung für Knabenschulen besteht, gleichfalls durch eine besondere Prüfung nachzuweisen. Es wird erstrebt, an diese Prüfung die gleiche Berechtigung zu knüpfen, welche die Reife der Oberrealschule den Mädchen gewährt. 3
Nur in Darmstadt und Mainz sind solche Schulen vorgesehen.
Von Ostern 1011 ab nehmen die höheren Knabenschulen in Giessen, Darmstadt, Mainz, Offenbach und Worms in die Klassen Sexta bis Untertertia keine Mädchen mehr auf.
Schülerinnen, die die H. M. mit Erfolg durchlaufen und im letzten Jahr an dem von ihrer Anstalt eingerichteten Ergänzungs-Mathematikunterricht teilgenommen haben, werden in die Obersekunda der Oberrealschule aufgenommen. Wir hoffen, Ostern 1914 zum erstenmal den Anschluss an die Oberrealschule zu erreichen.


