5. Mitteilungen an die Eltern.
Die Anmeldungen haben zu Beginn des Kalenderjahres zu geschehen. Nähere Bekanntmachung darüber ergeht rechtzeitig in den hiesigen Zeitungen.— Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 27. April, 9 Uhr.
Das Schulgeld der Höheren Mädchenschule beträgt für Klasse X— V 06 Mk., für Klasse IV— I 108 Mk., das der Erweiterten Mädchenschule für Klasse 8 b— 5ᷓb 48 Mk., für Klasse 4b— 1b 60 Mk. Für Auswärtige erhöht sich das Schulgeld in beiden Schulen um 12 Mk. in allen Klassen.
Kinder, deren Eltern in Giessen wohnen, werden nur noch an Ostern aufgenommen.
In beiden Schulen ermässigt sich das Schulgeld für das zweite Kind der- selben Familie um ein Drittel, für jedes folgende um die Hälfte und zwar auch dann, wenn Schwestern die eine und die andere Schule besuchen. Für begabte und brave Kinder unbemittelter Eltern sind von dem Stadtvorstand Freistellen bis zu 5 vom Hundert der Gesamtzahl jeder der beiden Schulen bewilligt worden. Die Gesuche um solche Freistellen sind— auch für Schülerinnen, die bisher eine Freistelle hatten— bei Beginn des neuen Schuljahres an die Direktion zu richten. Für die drei untersten Klassen(Vorschulen) Xa- VIIIa, 8b— 6b bestehen keine Freistellen.
Mit Beginn des neuen Schuljahrs werden wir durch unsere Schülerinnen den Eltern die neue Schulordnung zugehen lassen. Wir bitten hoflichst, recht genaue Kenntnis davon zu nehmen und ihr entsprechend zu verfahren.
Giessen, 31. März 1908.
Grossh. Direktion der Höheren und Erweiterten Mädchenschule
Dr. Stoeriko.


