12
Anmeldung.
Die Anmeldungen haben zu Beginn des Kalenderjahres zu geschehen. Nähere Bekanntmachung darüber ergeht rechtzeitig in den hiesigen Zeitungen. — Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 18. April 10 Uhr.
Das Schulgeld der Höheren Mädchenschule beträgt für Klasse X, IX und VIII 60 Mark, für Klasse VII, VI, V und IV 84 Mark, für Klasse III, II und I 108 Mark; das der Erweiterten Mädchenschule, für Klasse 8b, 7b, und 6b 36 Mk., für Klasse 5b und 4b 48 Mark, für Klasse 3 b, 2b und 1b 60 Mk. Für Aus- wärtige erhöht sich das Schulgeld in beiden Schulen um 12 Mark in allen Klassen.
Kinder, deren Eltern in Giessen wohnen, werden nur noch an Ostern aufgenommen.
In beiden Schulen ermässigt sich das Schulgeld für das zweite Kind der- selben Familie um ein Drittel, für jedes folgende um die Hälſte und zwar auch dann, wenn Schwestern die eine und die andere Schule besuchen. Für begabte und brave Kinder unbemittelter Eltern sind von dem Stadtvorstand Freistellen bis zu 5 vom Hundert der Gesamtzahl jeder der beiden Schulen bewilligt wor- den. Die Gesuche um solche Freistellen sind— auch für Schülerinnen, die bisher eine Freistelle hatten— bei Beginn des neuen Schuljahres an die Direktion zu richten. Für die drei untersten Klassen(Vorschulen) Xa bis VIIIa, 8a bis 6 b bestehen keine Freistellen.
Giessen, 9. März 1907.
Grossh. Direktion der Höheren und Erweiterten Mädchenschule
Dr. Stoeriko.


