Anmeldung.
Die Anmeldungen haben am Ende des Schuljahres zu geschehen. Nähere Bekanntmachung darüber ergeht rechtzeitig in den hiesigen Zeitungen.— Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 23. April 9 Uhr.
Das Schulgeld der Höoheren Maädchenschule betrâgt für Klasse X, IX und VIII 6O Mark, fur Klasse VII, VI, V und IV 84 Mark, für Klasse III, II und I 108 Mark; das der Erweiterten Mäadchenschule für Klasse 8 b, 7b, und 6 b 36 Mark, fur Klasse 5b und 4b 48 Mark, für Klasse 3 b, 2b und 1b 60 Mark. Für Aus- wärtige erhöht sich das Schulgeld in beiden Schulen um 12 Mark in allen Klassen.
Kinder, deren Eltern in Giessen wohnen, werden nur noch an Ostern aufgenommen.
In beiden Schulen ermässigt sich das Schulgeld für das zweite Kind der- selben Familie um ein Drittel, für jedes folgende um die Halfte und zwar auch dann, wenn Schwestern die eine und die andere Schule besuchen. Für begabte und brave Kinder unbemittelter Eltern sind von dem Stadtvorstand Freistellen bis zu 5 vom lundert der Gesamtzahl jeder der beiden Schulen bewilligt worden. Die Gesuche um solche Freistellen sind auch für die Schülerinnen, die bisher eine Freistelle natten— bei Beginn des neuen Schuljahres an die Direktion zu richten. Für die drei untersten Klassen(Vorschulen) Xa bis VIIIa, 8 b bis 6 b bestehen keine Freistellen.
Giessen, 15. Mäarz 1906.
Grossh. Direktion der Höheren und Erweiterten Mädchenschule
Dr. Stoeriko.


