Jahrgang 
1905
Einzelbild herunterladen

Anmeldung.

Die Anmeldungen haben am Ende des Schuljahres zu geschehen. Nähere Bekanntmachung darüber ergeht rechtzeitig in den hiesigen Zeitungen. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 1. Mai 8 Uhr.

Das Schulgeld der Höheren Mädchenschule betrâgt für Klasse X, IX und VIII 60 Mark, für Klasse VII, VI, V und IV 84 Mark, für Klasse III, II und I 108 Mark; das der erweiterten Mädchenschule für Klasse 8 b, 7 b und 6 b 36 Mark, für Klasse 3b und 4 b 48 Mark, für Klasse 3 b, 2b und 1 b 60 Mark. Für Aus- wärtige erhöht sich das Schulgeld in beiden Schulen um 12 Mark in allen Klassen.

Kinder, deren Eltern in Giessen wohnen, werden nur noch an Ostern aufgenommen.

In beiden Schulen ermassigt sich das Schulgeld für das zweite Kind der- selben Familie um ein Drittel, für jedes folgende um die Halfte und zwar auch dann, wenn Schwestern die eine und die andere Schule besuchen. Für begabte und brave Kinder unbemittelter Eltern sind von dem Stadtvorstand Freistellen bis zu 5 vom Hundert der Gesamtzahl jeder der beiden Schulen bewilligt worden. Die Gesuche um solche Freistellen sind auch für die Schülerinnen, die bisher eine Freistelle hatten bei Beginn des neuen Schuljahres an die Direktion zu richten. Für die 3 untersten Klassen(Vorschulen) Xa bis VIIIa, 8 b bis 6b be- stehen keine Freistellen.

Giessen, im April 1903.

Grossh. Direktion der Höheren und Erweiterten Mädchenschule

Dr. Stoeriko.