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Anmeldung.
Die Anmeldungen haben in Zukunfſt am Ende des Schuljahres zu ge- schehen. Nâhere Bekanntmachung darüber ergeht rechtzeitig in den hiesigen Zeitungen.— Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 11. April, 9 Uhr.
Das Schulgeld der Höheren Mädchenschule beträgt für Klasse X, IX und VIII 60 Mark, für Klasse VII, VI, V und IV 844 Mark, für Klasse III, II und I 108 Mark; das der Erweiterten Madchenschule für Klasse 8 b, 7b und 6 b 36 Mark, für Klasse 5b und 4 b 48 Mark, für Klasse 3 b, 2 b und 1b 60 Mark. Für Auswärtige erhöht sich das Schulgeld in beiden Schulen um 12 Mark in allen Klassen.
Kinder, deren Eltern in Giessen wohnen, werden nur noch an Ostern aufgenommen.
In beiden Schulen ermaâssigt sich das Schulgeld für das zweite Kind der- selben Familie um ein Drittel, für jedes folgende um die Hälfte und zwar auch dann, wenn Schwestern die eine und die andere Schule besuchen. Für begabte und brave Kinder unbemittelter Eltern sind von dem Stadtvorstand Freistellen bis zu 3 Prozent der Gesamtzahl jeder der beiden Schulen bewilligt worden. Die Gesuche um solche Freistellen sind— auch für die Schülerinnen, die bisher eine Freistelle hatten— bei Beginn des neuen Schuljahres an die Direktion zu richten. Für die 3 untersten Klassen(Vorschulen) X bis VIII, 8 b bis 6 b bestehen keine Freistellen.
Giessen, im März 1904.
Grossh. Direktion der Höheren und Erweiterten Mädchenschule
Dr. Stoeriko.


