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Anmeldung.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 15. April, morgens 8 Uhr. Die Anmeldungen von Kindern, die noch keine Schule besucht haben, erfolgen Montag, den 15. April, morgens von 10 bis I Uhr im unteren Stock des Schul- gebäudes. Dabei sind Impf- und Geburtsschein vor- zulegen. Das Schulgeld der höheren Mädchenschule be- trägt für Klasse X, IX und VIII 60 Mark, für Klasse VII, VI, V und IV 84 Mark, für Klasse III, II und I 108 Mark; das der erweiterten Mädchenschule für Klasse 8 b, 7b und 6 b 36 Mark, für Klasse 5b und 4b 48 Mark, für Klasse 3 b, 2b und 1b 60 Mark.
In beiden Schulen ermässigt sich das Schulgeld für das zweite Kind derselben Familie um ein Drittel, für jedes folgende um die Hälfte und zwar auch dann, wenn Schwestern die eine und die andere Schule besuchen. Für begabte und brave Kinder unbemittelter Eltern sind von dem Stadtvorstand Freistellen bis zu 5 Prozent der Gesamtzahl jeder der beiden Schulen bewilligt worden. Die Gesuche um solche Freistellen sind— auch für Schülerinnen, die bisher eine Freistelle hatten— bei Beginn des neuen Schuljahres an die Direktion der höheren Mädchenschule zu richten. Für die 3 untersten Klassen(Vorschulen) X bis VIII, 8b bis 6b bestehen keine Freistellen.
Giessen, im März 1901.
Die Grossh. Direktion der höheren Mädchenschule Dr. A. Stoeriko.


