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Anmeldung.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 23. April, morgens 8 Uhr mit der Bekanntgabe des Stundenplans. Die Anmeldungen für die höhere und die erweiterte Mädchenschule erfolgen Montag, den 23. April, morgens von 10 bis 1 Uhr; die Kinder, die noch keine Schule besucht haben, werden für Klasse ro der höheren und Klasse 8b der erweiterten Mädchenschule im unteren Stock angemeldet. Dabei sind Impf- und Geburtsschein vorzulegen, bei Kindern, die über 12 Jahre alt sind, eine Bescheinigung über geschehene zweite Impfung. Ihre Anmeldung erfolgt im Zimmer des Unterzeichneten im II. Stock. Das Schulgeld der höheren Mädchenschule be- trägt für Klasae X, IX und VIII 60 Mark, für Klasse VII, VI, V und IV 84 Mark, für Klasse III, II, und I 108 Mark; das der erweiterten Mädchenschule für Klasse 8 b, 7 b und 6b 36 Mark, für Klasse 5b und 4b 48 Mark, für Klasse 3 b, 2b und Ib 60 Mark.
In beiden Schulen ermässigt sich das Schulgeld für das zweite Kind derselben Familie um ein Drittel, für jedes folgende um die Hälfte und zwar auch dann, wenn Schwestern die eine und die andere Schule besuchen. Für begabte und brave Kinder unbemittelter Eltern sind von dem Stadtvorstand Freistellen bis zu 5 Prozent der Gesamtzahl jeder der beiden Schulen bewilligt worden. Die Gesucbe um solche Freistellen sind— auch für Schülerinnen, die bisher eine Freistelle hatten— bei Beginn des neuen Schuljahres an die Direktion der höheren Mädchenschule zu richten. Für die 3 untersten Klassen(Vorschulen) X bis VIII, 8 b bis 6b bestehen keine Freistellen.
Giessen, im März 1900.
Die Grossh. Direktion der höheren Mädchenschule Dr. A. Stoeriko.


