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Anmeldung.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 26. April, morgens 8 Uhr. Die Anmeldungen für die höhere und die erweiterte Mädchenschule erfolgen Montag, den 26. April. morgens von 10—1 Uhr; die Kinder, die noch keine Schule besucht haben, werden für Klasse X der höheren und Klasse 8b der erweilerten Mädchenschule im unteren Stock angemeldet. Dabei sind Impf- und Geburtsschein vorzulegen, bei Kindern, die über 12 Jahre alt sind. eine Bescheinigung über geschehene zweite Impfung. Ihre Anmeldung erfolgt im Zimmer des Unterzeichneten im 2. Stock. Das Schul- geld der höheren Mädchenschule beträgt für Klasse X, IX u. VIII 60 Mark, für Klasse VII, VI. V u. IV 84 Mark, für Klasse I, II u. III 108 Mark; das der erweiterten Mädchen- schule für Klasse 8 b, 7b u. 6 b 36 Mark, für Klasse 5b u. 4 b 48 Mark, für Klasse 3 b, 2b u. 1b 60 Mark.
In beiden Schulen ermässigt sich das Schulgeld für das zweile Kind derselben Familie um ein Drittel, für jedes folgende um die Hälfte und zwar auch dann, wenn Schwestern die eine und die andere Schule besuchen. Für begabte und brave Kinder unbemittelter Eltern sind von dem Stadt- vorstand Freistellen bis zu 5 Prozent der Gesamtzahl jeder der beiden Schulen bewilligt worden. Die Gesuche um solche Freistellen sind— auch für Schülerinnen, welche bisher eine Freistelleé hatten— bei Beginn des neuen Schul- jahres an die Direktion der höheren Mädchenschule zu richten. Für die 3 untersten Klassen(Vorschulen) X— VIII, 8b— 6b bestehen keine Freistellen.
Giessen, den 3. April 1897.
Die Grossh. Direktion der höheren Mädchenschule. Dr. A. Stoeriko.


