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Anmeldung.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 13. April, morgens 8 Uhr. Die Aameldungen für die höhere und die erweiterte Mädchenschule erfolgen Montag, den 13. April, morgens von 10— 1 Uhr; die Kinder, die noch keine Schule besucht haben, werden für Klasse X der höheren und
Klasse 8b der erweiterten Mädchenschule im unteren Stock
angemeldet. Erforderlich ist die Beibringung des Impf- scheins, sowie die genaue Angabe der Taufnamen und des Geburtstages des Kindes, wie des Namens des Vaters oder Pflegers, bei auswärts geborenen Kindern die Vorlegung des Geburtsscheines.
Kinder, die schon eine Schule besüucht haben, bringen ein Zeugnis über den seitherigen Schulbesuch bei und, wenn sie über 12 Jahre alt sind, eine Bescheinigung über ge- schehene zweite Impfung. Ihre Anmeldung erfolgt im Zimmer des Unterzeichneten im 2. Stock. Das Schulgeld der höheren Mädchenschule beträgt für Klasse X, IX u. VIII 60 Mark für Klasse VII, VI V u. IV 84 Mark, für Klasse I, II u. III 108 Mark; das der erweiterten Mädchenschule für Klasse Sb, 7b u. 6b 36 Mark, für Klasse 5b u. 4b 48 Mark, für Klasse 3 b, 2 b und 1b 60 Mark.
In beiden Schulen ermässigt sich das Schulgeld für das zweite Kind derselben Familie um ein Drittel, für jedes folgende um die Hälfte und zwar auch dann, wenn Schwestern die eine und die andere Schule besuchen. Für begabte und brave Kinder unbemittelter Eitern sind von dem Stadtvor- stand Freistellen bis zu 5 Prozent der Gesamtzahl jeder der beiden Schulen bewilligt worden. Die Gesuche um solche Freistellen sind— auch für Schülerinnen, welche bisher eine Freistelle hatten— bei Beginn des neuen Schuljahres an die Direktion der höheren Mädchenschule zu richten. Für die 3 untersten Klassen(Vorschulen) X- VIII, 8b— 6b be- stehen keine Freistellen.


