— 24—
In beiden Schulen ermälsigt sich das Schulgeld für das zweite Kind derselben Familie um ein Drittel, für jedes folgende um die Hälfte und zwar auch dann, wenn Kinder die eine und die andere Schule besuchen. Für begabte und brave Kinder unbemittelter Eltern sind von dem Stadtvor- stand Freistellen bis zu 5 Procent der Gesamtzahl jeder der beiden Schulen bewilligt worden. Die Gesuche um solche Freistellen sind an die Direktion der höheren Mädchenschule zu richten. Für die 3 untersten Klassen(Vorschulen) X- VIII, 8 b— 6 b bestehen keine Freistellen.
Giefsen, den 10. März 1893.
Die Grossh. Direktion der höheren Mädchenschule:
Dr. F. Landmann.
—O;


