Jahrgang 
1889
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In beiden Schulen ermäſsigt sich das Schulgeld für das zweite Kind derselben Familie um ein Drittel, bei jedem folgenden um die Hälfte und zwar auch dann, wenn Kinder die eine und die andere Schule besuchen. Für begabte und brave Kinder unbemittelter Altern sind von dem Stadt- vorstand Freistellen bis zu 5 Procent der Gesammtzahl jeder der beiden Schulen bewilligt worden. Die Gesuche um solche Freistellen sind an die Direktion der höheren Mädchen- schule zu richten. Für die Vorschule sind Freistellen nicht zulässig.

Giefsen, den 27. März 1889.

Die Grofsh. Direktion der höheren Mädehenschule.

Vigelius-