Jahrgang 
1927
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8. Geſchenke. Eine Anzahl Bücher und Zeitſchriften von dem Handesamt für das Bil⸗ dungsweſen, von verſchiedenen Verlagen, von der heſſ. Oandwirtſchaftskammer u. a. Eine wertvolle Sammlung von Rohgummi und eine Veranſchaulichung des Werdegangs eines Araftwagengummi⸗ reifens von Herrn Direktor Karl Spieß in Frankfurt a. M. Eine große wertvolle Sammlung ein⸗ heimiſcher Käfer von Herrn Prokuriſt H. Bücking in Höchſt a. M. Eine Seſteinſammlung zur Auslage und zu Übungszwecken von Herrn Forſtmeiſter Hillerich in Dieburg. Eine Indikatorſerie für Pi⸗Beſtimmung von Herrn Dr. Netz in Darmſtadt. Ein Eisvogel von Herrn Pfarrer Hartmann in Groß⸗Umſtadt. Eine Schmetterlingſammlung und eine große Krabbe von Herrn Studienaſſeſſor Kurz in Groß⸗Umſtadt. Eine Sumpfſchnepfe von Herrn Hudwig Weber IV. in Groß⸗Umſtadt. Eine Kokosſprungmatte von dem Schülerturnverein der Anſtalt.

Allen freundl. Gebern danken wir verbindlich!

9. Mitteilungen an die Eltern.

1. Ferienordnung für 1927/28: Oſtern; vom 3. 4. 27 bis 25. 4. 27. Pfingſten: 5,. 5. 6. 11. 6. Sommer: 16. 7. 15. 8. Herbſt: 25. 9. S. 10.

Weihnachten: 22. 12. 27 4. 1. 2S.

2. Aufnahmen. Bei Neuanmeldungen ſind der Seburtsſchein, der letzte Impfſchein und das Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule vorzulegen. Die Aufnahmeprüfungen werden am Mon⸗ tag, den 25. April 1927, vormittags von 9 Uhr an abgehalten. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 27. April 1927, um 7³⁰0 Uhr vormittags.

3, Freiſtellen. Sie werden nur auf Nachſuchen und immer nur auf ein Jahr an eine beſchränkte Anzahl würdiger und bedürſtiger Schüler verliehen. Nach Ablauf dieſer Friſt können die Geſuche auf den durch die Klaſſenführer erhältlichen Vordrucken erneuert werden..

Eine genaue Ausfüllung des Vordͤrucks nach beſtem Wiſſen kann der Sache nur dienlich ſein. Wir bitten um Vorlage der Geſuche bis zum 10. Mai 1927..

4. Schülerverſicherung. Die Teilnahme an der Verſicherung mit einer Jahresprämie von 75 Pfg. pro Kopf iſt ab Oſtern 1927 allen Schülern zur Pflicht gemacht.

5. Geſundheitliches. Im Rahmen der Oöſung aller Unterrichts⸗ und Erziehungsaufgaben betrachten die Oehrer die dauernde Pflege der körperlichen Geſundheit ihrer Zungen und Mädchen als eine ganz beſondere Pflicht, deren Erfüllung durch die Unterſtützung des Elternhauſes weſentlich er⸗ leichtert werden kann. Wir geben deshalb die folgenden Heitſätze zur Beachtung: Kopf hoch beim Oeſen und Schreiben, das nur bei guter Beleuchtung und nie im Oiegen erfolgen ſoll. Jähne reinigen vor dem Schlafengehen und nach dem Aufſtehen. Hände aus dem Geſicht. Hände vor jeder Mahlzeit gründlich reinigen. Bei naſſen Füßen ſofort Strümpfe und möglichſt auch Schuhe wechſeln. Alkohol⸗ und Mikotingenuß iſt Jugendlichen ſchädlich. Die Beachtung dieſer Regeln beugt Krankheiten vor und ſtählt den Willen. Wir richten an die Eltern unſerer Schülerlinnen) die herzliche und dringende Bitte, die Arbeit der Schule in dieſer Hinſicht ſo oft als möglich zu unterſtützen.

6. Schule und Elternhaus. Juſammenarbeit von Schule und Elternhaus iſt eine weſent⸗ liche Grundlage der Erfolge des Unterrichts und der Erziehung. Ausſprachen mit den Eltern ſind uns nie läſtig, in häufigen Fällen aber dringend erwünſcht, beſonders dann, wenn ſie nicht nur einmal kurz vor der erwarteten Verſetzung erfolgen. Wir bitten darum, durch ſchriftliche oder mündliche Anfrage, durch Vermittlung der Schüler die geeignete Zeit vorher zu vereinbaren. Der Direktor iſt an Schultagen täglich zwiſchen 11 und 12 Uhr auf ſeinem Amtszimmer zu ſprechen. Fernruf Nr. 92.

Die Direktion der Oberreal- und höh. Tandwirtſchaftsſchule:

Pfersdorff, Obefſtudiendirektor.