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Zeitſchriften: Monatsſchrift für die höh. Schulen, Deutſche Revue, Kunſtwart, Lehr⸗ proben und Lehrgänge, Zeitſchrift für phyſ. und chem. Unterricht, Naturwiſſenſch. Wochenſchrift, Monatsſchrift für den naturw. Unterricht, Geographiſche Zeitſchrift, Mikrokosmus, Neuere Sprachen, Neue Univerſum, Deutſchlands Jugend, Landwirtſch. Preſſe, Landwirtſch. Zeitſchrift, Heſſ. Volks⸗ bücher, Zeitſchrift für Geſchichte der Erziehung und des ÜUnterrichts, A. E. G.⸗Zeitung.
VI. Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Gltern.
Anmeldungen zum Eintritt in die Vorſchule, Real⸗ und Landwirtſchaftsſchule werden Montag, den 29. März, von 3—12 Uhr, in dem Amtszimmer des Direktors entgegengenommen.
Jeder neu eintretende Schüler hat ein Entlaſſungszeugnis aus der ſeither beſuchten Schule, den Impf⸗ oder den Wiederimpfſchein, ferner einen Auszug aus dem ſtandesamtlichen Geburtsregiſter vorzulegen, in dem, falls mehrere Vor⸗ namen vorhanden ſein ſollten, der Rufname durch Unterſtreichen hervorgehoben ſein muß.
Die Aufnahmeprüfung ſindet Montag, den 12. April, von vormittags 8 ¼ Uhr an ſtatt.
Zur Aufnahme in die unterſte Abteilung der Vorſchule iſt in der Regel das zurückgelegte ſechſte Lebensjahr, in die Sexta der Realſchule das zurückgelegte neunte Lebensjahr erforderlich. Bei genügender geiſtiger und leiblicher Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, die bis zum 30. September d. J. das ſechſte, bezw. neunte Lebensjahr vollenden, ſie müſſen aber folgende Kenntniſſe nachweiſen: Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen; ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter; Kennt⸗ nis der Begriffswörter, deren Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora; Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
Die Organiſation der heſſiſchen Realſchulen macht es dringend wünſchenswert, daß die Eltern ihre Söhne, wenn nicht ſchon in die Vorſchule, ſo doch in die Sexta eintreten laſſen.
Die Landwirtſchaftsſchule hat 3 Klaſſen, gewährt alſo wie die Realſchule den Abiturienten das Zeugnis der wiſſenſchaftlichen Befähigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienſt. Sie unterſcheidet ſich als landwirtſchaftliche Fachſchule von der Realſchule dadurch, daß nur eine Fremdſprache(Franzöſiſch) gelehrt wird, während an Stelle der zweiten Fremdſprache Landwirtſchaft und die in der Zahl der Unterrichtsſtunden verſtärkten Naturwiſſenſchaften treten.
Zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe der Landwirtſchaftsſchule ſind die zum Eintritt in die IIIb einer Realſchule nötigen Kenntniſſe nachzuweiſen; wer die Reife für IIIb einer anderen höheren Lehranſtalt(Gymnaſtum, Real⸗ gymnaſium uſw.) des deutſchen Reiches beſitzt, wird ohne Prüfung aufgenommen.
Der Unterricht beginnt Dienstag, den 13. April, vormittags um 7 ½ Uhr.
Ferien im Schuljahr 1914/15. Pfingſten: 23. bis 30. Mai; Sommer: 4. Juli bis 1. Auguſt; Herbſt: 26. Sept. bis 10. Oktober; Weihnachten: 23. Dezember bis 5. Januar 1916; Oſtern: 16. bis 30. April 1916.
Wir bitten die Eltern und Pflegeeltern, uns auch fernerhin im Kampfe gegen die Schund⸗ und Schmutzliteratur dadurch zu unterſtützen, daß ſie den Leſeſtoff der Kinder überwachen und ihnen nur gute und ihrem Alter entſprechende Bücher in die Hand geben.
. Bei Verſäumnis des Unterrichts in Krankheitsfällen möge der Schule noch an demſelben Tage ſchriftlich oder mündlich Mitteilung gemacht werden, ſonſt muß auf Koſten der Eltern eine Nachfrage erfolgen.
Zu Beginn eines jeden Schuljahres geht den Eltern bezw. Pflegeeltern unſerer Schüler eine Mitteilung darüber zu. an welchen Tagen jeder Woche die Schüler ihre Heſte mit den beurteilten ſchriftlichen Arbeiten mit nach Hauſe
ringen.
Die Sprechſtunde des Direktors iſt im Sommer auf 11—12, im Winter auf 12—1 Uhr feſtgeſetzt.
Groß⸗Amſtadt, Ende März 1915.
Großſierzoglicke Direktion der Keal⸗ und Landmuirtſchaftsſchule i. Auftrage: Prof. Dr. Biedenkopf.


