Jahrgang 
1912
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über die Berechtigungen des Realgymnaſiums) und der Düerreolſehule. 2

Studien und Berufsarten. Realgymnaſium. Oberrealſchule.

Heilkunde Reifeprüfung Reifeprüfung ³) Rechtswiſſenſchaft Höheres Lehramt Forſtfach 1/. ³) Bergfach 2. Landwirtſchaft Bau⸗ und Naſchinenfach, Elektrotechnit, Elektrochemie, Chemie

mit Prüfung für den Staatsdienſt Tierheilkunde, Zulaſſung zur Militär⸗Veterinär⸗Akademie 3)

Zahnheilkunde

Höherer Poſt⸗ und Telegraphendienſt

Schiffsbau und Maſchinenbaufach mit Staatsprüfung bei der Kaiſerlichen Marine

Erlaß der Fähnrichsprüfung

Erlaß der Seekadettenprüfung

Marineverwaltungsdienſt, Verwaltungsſekretariat bei den Kaiſerlichen Werften, Zahlmeiſterdienſt und Intendanturſekretariat bei der Marine

Reichsbankdienſt

Geometer 1I. Klaſſe mit Prüfung für den Staatsdienſt

Zulaſſung zur Fähnrichsprüfung

Zulaſſung zur Seekadettenprüfung

Apothekerfach Zulaſſung zur Prüfung für die mittleren Stellen im Finanzfach, zum Vorbereitungsdienſt für die Gerichtsſchreiber⸗ prüfung und für die Laufbahn des mittleren Verwaltungsbeamten Zulaſſung zum Vorbereitungsdienſt für die Polizeikommiſſars⸗ als

prüfung im preußiſch⸗heſſiſchen Eiſenbahndienſt

Zivilſupernumerar Zulaſſung zur mittleren Poſtbeamtenlaufbahn(Poſtaſſiſtent) Einjährig⸗freiwilliger Dienſt Maſchiniſten⸗ und Ingenieurprüfung bei der Kaiſerlichen und Handelsmarine Intendanturſubalterndienſt beim Heere

Aufnahme

Reifeprüfung mit dem Prädikatgut im Engliſchen

1 Jahr Prima Reife für Prima Reife für Prima mit dem Prädikatgut im Engliſchen

Reife für Prima

Reife für Ober⸗

ſekunda 7 5) Abſchlußprüfung

/

Reifeprüfung mit dem Prädikatgut im Franzöſiſchen und Engliſchen

1 Jahr Prima Reife für Prima

Reife für Prima mit dem Prädikatgut im Franzöſiſchen und Engliſchen Reife für Prima)

Reife für Ober⸗

ſekunda 5) Abſchlußprüfung

Das Abgangszeugnis der Landwirtſchaftsſchule verleiht dieſelben Berechtigungen wie die Reife

für Oberſekunda und wie die Abſchlußprüfung der Realſchule.

Außerdem berechtigt es noch:

1. zum Studium der Landwirtſchaft an den landw. Inſtituten der Univerſitäten und an den landw.

Hochſchulen,

2. zum Beſuch der Königl. Lehranſtalt für Obſt⸗, Wein⸗ und Gartenbau in Geiſenheim, 3. zum Beſuch des Königl. Pomologiſchen Inſtituts in Proskau.

¹) Realſchüler, die am Lateinunterricht mit Erfolg teilgenommen haben, werden in die Unterprima

eines Realgymnaſiums aufgenommen.

²) Die heſſiſchen Realſchulen ſind Oberrealſchulen ohne Primakurſe.

) Inhaber des Reifezeugniſſes einer Oberrealſchule haben bei der Meldung zur ärztlichen, zahnärzt⸗ lichen und forſtlichen Vorprüfung nachzuweiſen, daß ſie in lateiniſcher Sprache die Kenntniſſe be⸗ ſitzen, welche für die Verſetzung in die Oberſekunda eines Realgymnaſiums gefordert werden.

) Inhaber eines Zeugniſſes einer Oberrealſchule haben außerdem den Nachweis zu erbrin ſie bereits bei Zulaſſung zur Apothekerlaufbahn in der lateiniſchen Sprache diejenigen

en, daß enntniſſe

beſeſſen haben, welche für die Verſetzung nach der Oberſekunda eines Realgymnaſiums notwendig ſind. 5) Bewerber, welche die Reife für die Oberprima einer neunſtufigen höheren Lehranſtalt erworben

haben, werden vorzugsweiſe berückſichtigt.