Jahrgang 
1908
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Bekanntmachungen.

Anmeldungen zum Eintritt in die Vorſchule, Realſchule und Landwirtſchaftsſchule werden Freitag, den 24. April, von 8 Uhr vormittags an, in dem Amtszimmer des Unterzeichneten entgegengenommen.

Die Aufnahmeprüfung findet Montag, den 27. April, von vorm 8 ¼ Uhr an, ſtatt.

Jeder neu eintretende Schüler hat ein Entlaſſungszeugnis aus der ſeither beſuchten Schule, den Impfſchein oder, wenn er das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat, die Beſcheinigung der zweiten Impfung vorzulegen, ferner einen Geburts⸗ auszug aus dem ſtandesamtlichen Regiſter, in dem, falls mehrere Vornamen vorhanden ſein ſollten, der Rufname durch Unterſtreichen hervorgehoben ſein muß.

Zur Aufnahme in die unterſte Abteilung der Vorſchule iſt in der Regel das zurückgelegte ſechſte Lebensjahr, zur Aufnahme in die Sexta der Realſchule das zurückgelegte neunte Lebensjahr erforderlich. Bei genügender geiſtiger und leiblicher Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, die bis zum 30. September d. J. das ſechſte, bezw. neunte Lebensjahr vollenden.

Die Organiſation der heſſiſchen Realſchulen macht es dringend wünſchenswert, daß die Eltern ihre Söhne, wenn nicht ſchon in die Vorſchule, ſo doch in die Serta eintreten laſſen.

Zum Eintritt in die unterſte Abteilung der Vorſchule ſind keinerlei Vorkenntniſſe erforderlich.

Die Landwirtſchaftsſchule hat 3 Klaſſen, gewährt alſo wie die Realſchule den Abiturienten das Zeugnis der wiſſenſchaftlichen Befähigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienſt. Sie unterſcheidet ſich als landwirtſchaftliche Fachſchule von der Realſchule dadurch, daß nur eine Fremdſprache(Franzöſiſch) gelehrt wird, während an Stelle der zweiten Fremdſprache Land⸗ wirtſchaft und die in der Zahl der Unterrichtsſtunden verſtärkten Naturwiſſenſchaften treten.

Zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe ſind die zum Eintritt in die IIIb einer Realſchule nötigen Kenntniſſe nach⸗ zuweiſen; wer die Reife für IIIb einer anderen höheren Lehranſtalt(Gymnaſium, Realgymnaſium uſw.) des deut⸗ ſchen Reiches beſitzt, wird ohne Prüfung aufgenommen..

Zu Beginn des Sommer⸗ und Winter⸗Semeſters geht den Eltern unſerer Schüler eine beſondere Mitteilung darüber zu, an welchen Tagen jeder Woche ihre Kinder die Hefte mit den verbeſſerten und beurteilten ſchriftlichen Arbeiten mit nach Hauſe bringen.

Der Unterricht beginnt Dienstag, den 23. April um 3 ¼ Uhr, vom 1. Mai ab um 7 ½ Uhr.

Groß⸗Amſtadt, im April 1908.

Großfierzogliche Direſikion der Keal⸗ und Landwirtſchaftsſciule. Göckel.