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Ueberſicht
über die Berechtigungen des Realgymnaſiums ⁴) und der Oberrealſchule.*²)
Studien und Berufsarten. Realgymnaſium. Oberrealſchule. Heilkunde Reifeprüfung Reifeprüfung Rechtswiſſenſchaft„„
Neuere Sprachen mit Prüfung für das höhere Lehrfach
Forſtfach
Mathematik und Naturwiſſenſchaften mit Prüfung für das höhere Lehrfach
Bau⸗ und Maſchinenfach, Elektrotechnik, Elektrochemie, Chemie mit Prüfung für den Staatsdienſt
Tierheilkunde, Zulaſſung zur Militär⸗Veterinär⸗Akademie
Höherer Poſt⸗ und Telegraphendienſt
Schiffsbau und Maſchinenbaufach mit Staatsprüfung bei der kaiſerlichen Marine
Erlaß der Fähnrichsprüfung
Erlaß der Seekadettenprüfung
den und
Marineverwaltungsdienſt, Verwaltungsſekretariat bei Kaiſerlichen Werften, Zahlmeiſterdienſt Intendanturſekretariat bei der Marine
Zahnarzneikunde
Reichsbankdienſt
Geometer I. Klaſſe mit Prüfung für den Staatsdienſt
Zulaſſung zur Fähnrichsprüfung
Zulaſſung zur Seekadettenprüfung
Apothekerfach
Zulaſſung zur Prüfung für die mittleren Stellen im Finanzfach
Zulaſſung zum Vorbereitungsdienſt für die Gerichtsſchreiber⸗ prüfung
Aufnahme als Zivilſupernumerar im preußiſch⸗heſſiſchen Eiſenbahndienſt
Einjährig⸗freiwilliger Dienſt
Maſchiniſten⸗ und Ingenieurprüfung bei der Kaiſerlichen und Handelsmarine
Intendanturſubalterndienſt beim Heere
Reifeprüfung mit dem Prädikat„gut“ im Engliſchen
1 Jahr Prima Reife für Prima
Reife für Prima mit dem Prädikat„gut“ im Engliſchen
Reife für Prima
Reife für Ober⸗ ſekunda 4)
„ 2„
Abſchlußprüfung
„
Reifeprüfung mit dem Prädikat„gut“ im Franzöſiſchen und Engliſchen
1 Jahr Prima Reife für Prima Reife für Prima mit dem Prädikat„gut“ im Franzöſiſchen und Engliſchen Reife für Prima ³)
Reife für Ober⸗ ſekunda 4)
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Abſchlußprüfung
¹) Realſchüler, die am Lateinunterricht mit Erfolg teilgenommen haben, werden in die Unterprima
eines Realgymnaſiums aufgenommen.
2) Die heſſiſchen Realſchulen ſind Oberrealſchulen ohne Primakurſe. ³) Inhaber eines Zeugniſſes einer Oberrealſchule haben außerdem den Nachweis zu erbringen, daß
ſie bereits bei Zulaſſung zur Apothekerlaufbahn in der lateiniſchen Sprache diejenigen Kenntniſſe
beſeſſen haben, welche für die Verſetzung nach der Oberſekunda eines Realgymnaſiums notwendig
ſind.
4) Bewerber, welche die Reife für die Oberprima einer neunſtufigen höheren Lehranſtalt erworben.
haben, werden vorzugsweiſe berückſichtigt.


