Jahrgang 
1907
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Ueberſicht

über die Berechtigungen des Realgymnaſiums) und der Oberrealſchule.*²)

Studien und Berufsarten. Realgymnaſium. Oberrealſchule. Heilkunde Reifeprüfung Reifeprüfung Rechtswiſſenſchaft

Neuere Sprachen mit Prüfung für das höhere Lehrfach

Forſtfach

Mathematik und Naturwiſſenſchaften mit Prüfung für das höhere Lehrfach

Bau⸗ und Maſchinenfach, Elektrotechnik, Elektrochemie, Chemie mit Prüfung für den Staatsdienſt

Tierheilkunde, Zulaſſung zur Militär⸗Veterinär⸗Akademie

Höherer Poſt⸗ und Telegraphendienſt

Schiffsbau und Maſchinenbaufach mit Staatsprüfung bei der kaiſerlichen Marine

Erlaß der Fähnrichsprüfung

Erlaß der Seekadettenprüfung

den und

Marineverwaltungsdienſt, Verwaltungsſekretariat bei Kaiſerlichen Werften, Zahlmeiſterdienſt Intendanturſekretariat bei der Marine

Zahnarzneikunde

Reichsbankdienſt

Geometer I. Klaſſe mit Prüfung für den Staatsdienſt

Zulaſſung zur Fähnrichsprüfung

Zulaſſung zur Seekadettenprüfung

Apothekerfach

Zulaſſung zur Prüfung für die mittleren Stellen im Finanzfach

Zulaſſung zum Vorbereitungsdienſt für die Gerichtsſchreiber⸗ prüfung

Aufnahme als Zivilſupernumerar im preußiſch⸗heſſiſchen Eiſenbahndienſt

Einjährig⸗freiwilliger Dienſt

Maſchiniſten⸗ und Ingenieurprüfung bei der Kaiſerlichen und Handelsmarine

Intendanturſubalterndienſt beim Heere

Reifeprüfung mit dem Prädikatgut im Engliſchen

1 Jahr Prima Reife für Prima

Reife für Prima mit dem Prädikatgut im Engliſchen

Reife für Prima

Reife für Ober⸗ ſekunda 4)

2

Abſchlußprüfung

Reifeprüfung mit dem Prädikatgut im Franzöſiſchen und Engliſchen

1 Jahr Prima Reife für Prima Reife für Prima mit dem Prädikatgut im Franzöſiſchen und Engliſchen Reife für Prima ³)

Reife für Ober⸗ ſekunda 4)

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Abſchlußprüfung

¹) Realſchüler, die am Lateinunterricht mit Erfolg teilgenommen haben, werden in die Unterprima

eines Realgymnaſiums aufgenommen.

2) Die heſſiſchen Realſchulen ſind Oberrealſchulen ohne Primakurſe. ³) Inhaber eines Zeugniſſes einer Oberrealſchule haben außerdem den Nachweis zu erbringen, daß

ſie bereits bei Zulaſſung zur Apothekerlaufbahn in der lateiniſchen Sprache diejenigen Kenntniſſe

beſeſſen haben, welche für die Verſetzung nach der Oberſekunda eines Realgymnaſiums notwendig

ſind.

4) Bewerber, welche die Reife für die Oberprima einer neunſtufigen höheren Lehranſtalt erworben.

haben, werden vorzugsweiſe berückſichtigt.