Bekanntmachungen.
Anmeldungen zum Eintritt in die Vorſchule, Realſchule und Landwirtſchaftsſchule werden am 21. April, von 8 Uhr vormittags an, in dem Amtszimmer des Unterzeichneten entgegengenommen.
Die Aufnahmeprüfung findet am 23. April, von vorm. 8 Uhr an, ſtatt.
Jeder neu eintretende Schüler hat ein Entlaſſungszeugnis aus der ſeither von ihm beſuchten Schule, den Impf⸗ ſchein oder, wenn er das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat, die Beſcheinigung der zweiten Impfung vorzulegen, ferner aus dem ſtandesamtlichen Regiſter einen Geburtsauszug, in dem, falls mehrere Vornamen vorhanden ſein ſollten, der Rufname durch Unterſtreichen hervorgehoben ſein muß.
Zur Aufnahme in die unterſte Abteilung der Vorſchule iſt in der Regel das zurückgelegte ſechſte Lebensjahr, zur Aufnahme in die Sexta der Realſchule das zurückgelegte neunte Lebensjahr erforderlich. Bei genügender geiſtiger und leiblicher Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, die bis zum 30. September d. J. das ſechſte, reſp. neunte Lebensjahr vollenden.
Die Organiſation der heſſiſchen Realſchulen macht es dringend wünſchenswert, daß die Eltern ihre Söhne in die Sexta eintreten laſſen.
Zum Eintritt in die unterſte Abteilung der Vorſchule ſind keinerlei Vorkenntniſſe erforderlich.
Der Kurſus der Landwirtſchaftsſchule, deren Abgangszeugnis zum Einjährig⸗Freiwilligen⸗Dienſt berechtigt, iſt ein dreijähriger. Zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe ſind die zum Eintritt in die IIIb einer Realſchule nötigen Kenntniſſe nachzuweiſen; wer die Reife für IIIb einer anderen höheren Lehranſtalt(Gymnaſium, Realgymnaſium) beſitzt, wird ohne Prüfung aufgenommen.
Zu Beginn des Sommer⸗ und Winter⸗Semeſters geht den Eltern unſerer Schüler eine beſondere NMitteilung
darüber zu, an welchen Tagen ihre Kinder die Hefte, in denen ſich die ſchriftlichen Arbeiten befinden, mit nach Hauſe
bringen. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 24. April. Groß⸗Amſtadt, im April 1906.
Großſierzoglicie Direßkion ſer Keal⸗ und Candmirtſchaftsſchule. Dr. Labhm.


