Jahrgang 
1901
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V. Bekanntmachungen.

Anmeldungen zum Eintritt in die Vorſchule, Realſchule und Landwirtſchaftsſchule werden am 12. April, von 8 Uhr vormittags an, in dem Amtszimmer des Unterzeichneten entgegengenommen.

Die Aufnahmeprüfung findet am 15. April von vorm. 8 ¼ Uhr an ſtatt.

Jeder neu eintretende Schüler hat ein Entlaſſungszeugnis aus der ſeither von ihm beſuchten Schule, den Impfſchein oder, wenn er das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat, die Beſcheinigung der zweiten Impfung vorzulegen, ferner aus dem ſtandesamtlichen Regiſter einen Geburtsauszug, in dem, falls mehrere Vornamen vorhanden ſein ſollten, der Rufname durch Unterſtreichen hervorgehoben ſein muß.

Zur Aufnahme in die unterſte Abteilung der Vorſchule iſt in der Regel das zurückgelegte ſechſte Lebensjahr, zur Aufnahme in die Sexta der Realſchule das zurückgelegte neunte Lebensjahr erforderlich. Bei genügender geiſtiger und leiblicher Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, die bis zum 30. September d. J. das ſechſte, reſp. neunte Lebensjahr vollenden.

Die Organiſation der heſſiſchen Realſchulen macht es dringend wünſchenswert, daß die Eltern ihre Söhne in die Sexta eintreten laſſen.

Zum Eintritt in die unterſte Abteilung der Vorſchule ſind keinerlei Vorkenntniſſe erforderlich.

Der Kurſus der Landwirtſchaftsſchule, deren Abgangszeugnis zum einjährig⸗freiwilligen Dienſt be⸗ rechtigt, iſt ein dreijähriger. Zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe derſelben ſind Kenntniſſe in der engliſchen Sprache nicht erforderlich; in den übrigen Unterrichtsgegenſtänden ſind die zum Eintritt in die IIIb einer Realſchule nötigen Kenntniſſe nachzuweiſen; wer die Reife für IIIb einer anderen höheren Lehranſtalt (Gymnaſium, Realgymnaſium) beſitzt, wird ohne Prüfung aufgenommen.

Der Unterricht beginnt Dienstag den 16. April.

Diejenigen Schüler, die die IIa unſerer Realſchule mit Erfolg beſucht haben, können ohne Prüfung in die Prima einer heſſiſchen Oberrealſchule eintreten, ferner ohne Prüfung in die Prima eines heſſiſchen Realgymnaſiums(Darmſtadt, Mainz, Gießen), wenn in einem beſonderen Zeug⸗ nis ausdrücklich bemerkt iſt, daß die betr. Schüler im Latein die für die Aufnahme in die Unterprima des Realgymnaſiums erforderlichen Kenntniſſe ſich erworben haben.

Groß⸗Umſtadt, im März 1901.

Großhierzogliche Direktion dler Keal⸗ und Landmwirtſchaftsſchule.

Dr. Lahm.