Jahrgang 
1892
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C. Proſpekt der Landwirtſchaftsſchule.

Die Landwirtſchaftsſchule iſt eine Staatsanſtalt, deren Abgangszeugnis zum Einjährigendienſt berechtigt.

Sie hat die Aufgabe, jungen Leuten, die ſich der Oekonomie widmen wollen, diejenige wiſſenſchaftliche Vorbildung zu geben, die zu einem ſpäteren rationellen Betriebe der Landwirtſchaft befähigt.

Die zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe erforderlichen Kentniſſe, die den zum Eintritt in die 3. Klaſſe einer Realſchule(Obertertia eines Realgymnaſiums) geſtellten Forderungen gleich ſind, bilden eine geuügende Grundlage für den dreijährigen Kurſus der Landwirtſchaftsſchule.

Unterrichtsgegenſtände ſind: Landwirtſchaftslehre(Ackerbau mit Bodenkunde, Pflanzenbau, Tierzucht, landwirtſchaftliche Betriebslehre mit Buchführung, Volkswirtſchaftslehre), Chemie und Mineralogie, Zoologie und Botanik, Phyſik, Mathematik, Planzeichnen und Feldmeßkunde, Religion, Deutſch, Franzöſiſch, Engliſch, Geſchichte, Geographie, Zeichnen, Turnen, Singen.

Praktiſche Anleitung zum Pflanzenbau findet auf dem Verſuchsfelde ſtatt. In Chemie wird von Schülern der 2. und 1. Klaſſe praktiſch gearbeitet. Reichliche Modelle, Abbildungen und Sammlungen aus dem Gebiete der Landwirtſchaft und der Naturwiſſenſchaften dienen zur Veranſchaulichung des Unterrichtes.

Zu zahlreichen Exkurſionen, die mit dem landwirtſchaftlichen und naturwiſſenſchaftlichen Unterrichte verbunden werden, iſt Groß⸗Umſtadt und ſeine Umgebung vorzüglich geeignet, da der außerordentlich fruchtbare Boden reichlichen Wechſel in Acker⸗, Wieſen⸗, Obſt⸗ und Weinbau bietet, außerdem Bierbrauereien, Brennereien und Molkereien vielfach und gut vertreten ſind.

Das jährliche Schulgeld beträgt, wie in der Realſchule, 60 Mark.

Zekanntmachungen.

Laut Bekanntmachung des Reichsamts des Innern vom 23. November v. Is.(veröffentlicht in Nr. 48 des Centralblattes für das Deutſche Reich von 1891) iſt die mit der Großherzoglichen Realſchule zu Groß⸗Umſtadt verbundene Landwirtſchaftsſchule in das Verzeichnis derjenigen höheren Lehranſtalten auf⸗ genommen worden, welche zur Ausſtellung von Zeugniſſen über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt berechtigt ſind, und zwar iſt zur Darlegung dieſer Befähigung das Be⸗ ſtehen der Entlaſſungsprüfung erforderlich. Die Berechtigung iſt mit rückwirkender Kraft für die zu Oſtern 1891 geprüften Schüler der oberſten Klaſſe verliehen worden.

Anmeldungen zum Eintritt in die Vorſchule, Realſchule und Landwirtſchaftsſchule werden Montag den 25. April von 8 Uhr vormittags an in dem Amtszimmer des Unterzeichneten entgegengenommen.

Zur Aufnahme in die unterſte Abteilung der Vorſchule iſt in der Regel das zurückgelegte ſechſte Lebensjahr, zur Aufnahme in die 6. Klaſſe der Realſchule das zurückgelegte zehnte Lebensjahr erforderlich. Bei genügender geiſtiger und leiblicher Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, die bis zum 30. September d. J. das ſechſte, reſp. zehnte Lebensjahr vollenden.

Zum Eintritt in die unterſte Abteilung der Vorſchule ſind keinerlei Vorkenntniſſe erforderlich.

Bei der Eintrittsprüfung in die 6. Klaſſe ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:

a) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und mit richtiger Betonung leſen zu können;

b) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen Lebens vorkommenden deutſchen Wörter; 3

c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes;

d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten und benannten ganzen Zahlen.

Die Aufnahmeprüfung findet am 25. April, vorm. von 10 Uhr an und nachmittags von 2 Uhr an ſtatt. Jeder neu eintretende Schüler hat ein Entlaſſungszeugnis aus der ſeither von ihm beſuchten Schule, den Geburtsſchein und Impfſchein oder, wenn er das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat, die Beſcheinigung der zweiten Impfung vorzulegen.

Der Unterricht beginnt wieder Dienſtag den 26. April.

Groß⸗Umſtadt, den 26. März 1892. Großlierzoglicie Direkttion dler Keal⸗ und Landmwirtſchaftsſchnle. Dr. Derſch.