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Während des Stimmwechſels ſind die Schüler von der Beteiligung am Geſang fern zu halten. Der Geſangunterricht iſt im allgemeinen obligatoriſch; doch iſt wegen Mangels an Stimme und Gehör eine Dispenſation zuläſſig.
3 13. Handelskunde.
Da, wo örtliche Verhältniſſe es wünſchenswert erſcheinen laſſen, können in Klaſſe II und I je 1—3 Stunden für kaufmänniſches Rechnen und Buchhalten verwandt werden. Der Unterricht iſt fakultativ. Die an ihm teilnehmenden Schüler können von 1 Zeichenſtunde und unter Umſtänden auch von 1 Stunde Mathematik dispenſiert werden.
Lehrplan für diejenigen Schüler der Realſchule lI. Ordnung,
welche an dem fakultativen Tateinunterrichte teil nehmen.
An den Realſchulen II. Ordnung kann ein fakultativer Lateinunterricht eingeführt werden, wenn an dem betreffenden Orte keine Realſchule I. Ordnung vorhanden iſt.
Der fakultative Lateinunterricht beginnt entweder in Klaſſe V oder in der oberſten Vorſchulklaſſe, und wird in Abteilungen gegeben, welche den einzelnen Klaſſen der Realſchule parallel laufen. Bei geringer Schülerzahl können, die beiden unterſten ausgenommen, je zwei Abteilungen kombinirt werden. Für die 3 oberen Abteilungen ſind je 3, für die unteren je 4 Stunden anzuſetzen.
Damit die Schüler nicht mit Unterrichtsſtunden überlaſtet werden, ſind die Lateinſchüler von folgenden Stunden zu dispenſieren:
a. in Klaſſe VI, wenn das Latein bereits in der Vorſchule beginnt, von 1 Stunde Deutſch, die
für Lektüre und Uebungen verwendet wird, 1 Stunde Zeichnen und 1 Stunde Schreiben;
b. in Klaſſe V von 1 Stunde Deutſch(Lektüre und Uebungen) und 1 Stunde Zeichnen;
c. in Klaſſe IV von 1 Stunde Deutſch(Lektüre und Uebungen) und 1 Stunde Zeichnen;
d. in Klaſſe III von 1 Stunde franzöſiſcher Lektüre;
e. in Klaſſe II und I von je 1 Stunde geometriſchem und 1 Stunde Freihand⸗Zeichnen.
Auf Wunſch der Eltern oder deren Stellvertreter können die Schüler, welche an dem fakultativen Lateinunterricht teil nehmen, von dem Geſangunterricht dispenſiert werden.
Die Lateinſchüler werden zu dem in dem Lehrplane der Realſchulen II. Ordnung unter 13 vorgeſehenen Unterricht in der Handelskunde nicht zugelaſſen.
In den unteren Abteilungen wird die Formenlehre eingeübt. Beginnt der Lateinunterricht in Klaſſe V, ſo wird in Klaſſe II und I das Wichtigſte aus der Syntax durchgenommen, im andern Falle geſchieht dies in den Klaſſen III, II und I. Während in den unteren Abteilungen das Exercitium nach dem Uebungsbuche vorherrſcht, tritt dasſelbe in den obern hinter die raſch zu fördernde Lektüre zurück. Geleſen werden in den Klaſſen II und I, bezw. in den Klaſſen III, II und 1 Cornelius Nepos, Cäſar de bello gallico und Ovids Metamorphoſen, letztere nur in der oberſten Abteilung.
Die Unterrichtsſtunden derjenigen Schüler der Realſchulen II. Ordnung, welche an dem fakultativen Lateinunterrichte teil nehmen, verteilen ſich hienach in folgender Weiſe auf die einzelnen Klaſſen:..
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