Kehrplan
für die Realſchulen lI. Ordnuunng.
1. Die Großherzoglich Heſſiſchen Realſchulen II. Ordnung beſitzen 6 von einander geſchiedene Klaſſen mit je einjährigem Kurs. Der Regel nach nehmen ſie in die unterſte Klaſſe Knaben auf, welche das zehnte Lebensjahr zurückgelegt haben. Bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, welche bis zum nächſten 30. September und beziehungsweiſe 31. März das zehnte Lebensjahr vollenden.
Bei der Eintrittsprüfung ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:
a. Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und mit richtiger Betonung leſen zu können;
b. ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen Lebens vorkommenden deutſchen Wörter;
c. Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes; d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten und benannten ganzen Zahlen.
2. Die Unterrichtsſtunden ſind in nachſtehender Weiſe auf die einzelnen Klaſſen verteilt:
Lehrgegenſtände.
— — — — — — — — —
Geographie
Rechnen
Allgemeine Arithmetit, Algebra Geometrie. Naturgeſchichte..
Chemie und Wiineralogit Phyſik.
Pahandzeichnen
Geometriſches Zeichnen Schreiben.
— to 1 do bo bo bode 1 0 b0 do O do bo oo do 1= b00! ◻ 1 10 bO GO b0
1 el u0 b0 O K n0
80 —
31
80 έ½ d10 ½ 0 —₰½
Zuſammen. 30
Hierzu kommen noch je 2 Turnſtunden und 1 bis 2 Stunden Geſang. Auch dieſe Stunden ſind, ſo weit es die Verhältniſſe irgend geſtatten, nicht auf die ſchulfreien Nachmittage zu legen.
1


