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6. Bekanntmachungen.
a) Betreffend: Die Zulaſſung der Realſchüler zum Confirmandenunterricht und den Austritt der confirmirten Schüler aus der Realſchule.
Um der Wiederkehr unangenehmer Verhandlungen, wie ſie das vorige Schuljahr brachte, vorzubeugen, theilen wir nachſtehend die Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern, Abtheilung für Schul⸗ angelegenheiten, vom 10. September 1877 in obigem Betreff mit.
Das Großherzogliche Miniſterium des Innern und der Juſtiz Abtheilung für Schulangelegenheiten an Großherzogliche Dirertion der Realſchule zu Groß- Ulmſtadt.
Wenn ein Schüler der Realſchule nach der Confirmation das Ziel der Volksſchule in den weſentlicheren Unterrichtsgegenſtänden nach dem Urtheil der Lehrerconferenz nicht erreicht hat, ſo iſt er nach Maßgabe des Artikels 21 des Volksſchulgeſetzes verpflichtet, entweder ein weiteres Jahr in der Realſchule zu verbleiben, oder noch ein Jahr lang die Volksſchule zu beſuchen. In dem Falle, daß derſelbe aus der Realſchule aus⸗ tritt, wollen Sie der betreffenden Kreisſchulcommiſſion geeignete Mittheilung machen...
Knorr. Achenbach.
Die Eltern ſolcher Schüler, welche aus der Realſchule austreten ſollen, bevor ſie den ganzen Curſus derſelben durchlaufen haben, wollen hieraus erſehen, daß dieß nur auf Grund eines Entlaſſungs⸗ zeugniſſes geſchehen kann und daß zur Ertheilung eines ſolchen ein Beſchluß der Lehrerconferenz erforder⸗ lich iſt, der ſelbſt bei ſolchen Schülern, die bereits längere Zeit confirmirt ſind, auf Nichtertheilung lauten kann.
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b) Betreffend: Die Aufnahme neuer Schüler in Realſchule und Vorſchule.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 3. Mai. Die Aufnahmeprüfung wird an demſelben Tage, Vormittags 8 Uhr beginnend, abgehalten. Anmeldungen für dieſelbe können Samſtag den 1. Mai Vormittags 8—12 Uhr und Nachmittags 2—5 Uhr auf dem Amtszimmer der unterzeichneten Direction entgegengenommen worden.
Zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe der Realſchule wird erfordert, daß der Schüler das zehnte Lebensjahr zurückgelegt hat oder wenigſtens bis zum 30. September zurücklegen wird, und daß er ſich die⸗ jenigen Kenntniſſe, welche in den vier erſten Schuljahren einer mehrklaſſigen Volksſchule erlangt werden können, gut angeeignet habe; die Aufnahme in eine höhere Klaſſe iſt durch den Nachweis der in der vor⸗ hergehenden Klaſſe zu erlangenden Kenntniſſe bedingt, worüber der vorſtehende Bericht Aufſchluß gibt.
Zur Aufnahme in die Vorſchule, deren Beſuch nach der nunmehr erfolgten Zugrundelegung des allgemeinen Lehrplanes für die Realſchulen II. Ordnung ganz beſonders wünſchenswerth erſcheint, iſt das 8. Lebensjahr und der Nachweis der in den zwei erſten Schuljahren in der Volksſchule zu erlangenden Kenntniſſe erforderlich, wobei wir nochmals darauf aufmerkſam machen, daß der Lateinunterricht als facultativer Lehrgegenſtand in der I. Abth. der Vorſchule ſeinen Anfang nimmt.
Jeder aufzunehmende Schüler hat einen Impfſchein oder, wenn er das 12. Lebensjahr überſchritten hat, einen Wiederimpfſchein, ſowie ein Entlaſſungszeugnis von der bisherigen Schule beizubringen.
Das Schulgeld beträgt für die 4 oberen Klaſſen 60 Mark, für die 3 unteren Klaſſen 48 Mark, für die Latein lernenden Schüler der 4 oberen Klaſſen 80 Mark, für die der 3 unteren Klaſſen 60 Mark. Beſuchen mehrere Kinder derſelben Eltern die Realſchule, dann ermäßigt ſich das Schulgeld für das zweite Kind auf zwei Drittel, für das dritte und jedes folgende auf die Hälfte des für ein einzelnes Kind zu zahlenden Betrags.— Von je 20 Schülern kann einer auf Nachweis der Bedürftigkeit und Würdigkeit von Entrichtung des Schulgeldes entbunden werden. Außerdem hat die Sparkaſſe für den Amtsgerichtsbezirk Groß⸗Umſtadt auch für das folgende Schuljahr die Mittel für 3 Freiſtellen bewilligt, welche unter denſelben Bedingungen wie die vorhergenannten vergeben werden. Ueber die Würdigkeit entſcheidet die Lehrerconferenz, über die Bedürftigkeit nach Prüfung der Vermögenszeugniſſe bei erſteren der Gemeinderath zu Groß⸗Umſtadt, bei den letzteren der Vorſtand der Sparkaſſe.
Groß⸗Umſtadt, 14. April 1880. Großherzogliche Direction der Realſchule.
Dr. Landmann.


