Jahrgang 
1879
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19

S.

Hekanntmachung,

die Aufnahme neuer Schüler in die Realſchule und Vorſchule betreffend.

Das neue Schuljahr beginnt, nach dem Schluſſe der Oſterferien, Donnerſtag den 1. Mai. Am 30. April, Vormittags 8 Uhr, haben die neueintretenden Schüler zur Aufnahmeprüfungzu erſcheinen. Anmeldungen für dieſelbe bittet man Dienſtag den 29. April, Vormittags von 812 Uhr, auf dem Geſchäfts⸗ zimmer der unterzeichneten Direction machen zu wollen.

Zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe der Realſchule wird erfordert, daß der Schüler das zehnte Lebensjahr zurückgelegt hat oder wenigſtens bis zum 30. September zurücklegen wird, und daß er ſich diejenigen Kenntniſſe, welche in den vier erſten Schuljahren in einer mehrklaſſigen Volksſchule verlangt werden können, gut angeeignet habe; die Aufnahme in eine höhere Klaſſe iſt durch den Nachweis der in der vor⸗ hergehenden Klaſſe zu erlangenden Kenntniſſe bedingt, worüber der vorſtehende Bericht Aufſchluß gibt.

Zur Aufnahme in die Vorſchule, deren Beſuch nach der nunmehr erfolgten definitiven Feſtſtellung des Lehrplanes für die Realſchulen II. Ordnung ganz beſonders wünſchenswerth erſcheint, iſt das 8. Lebens⸗ jahr als die Grenze nach unten feſtgeſetzt, und machen wir hier nochmals auf die in der Chronik S. 14 mitgetheilte Notiz bezüglich des Lateinunterrichtes aufmerkſam.

Jeder aufzunehmende Schüler hat einen Impfſchein oder, wenn er das 12. Lebensjahr überſchritten hat, einen Wiederimpfſchein, ſowie ein Entlaſſungszeugniß von der bisherigen Schule beizubringen

Groß⸗Umſtadt, 26. März 1879.

Großherzogliche Direction der Realſchule.

Dr. Landmann.