V. Bekanntmachung.
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Das neue Schuljahr beginnt Montag den 24. April. Anmeldungen werden von dem Unter⸗ zeichneten entgegengenommen. Die Aufnahmsprüfung findet Samſtag den 22. April, Vormittags 9 Uhr, im Schullocale ſtatt.
Die zur Aufnahme in die letzte Klaſſe erforderlichen Kenntniſſe ſind: Geläufigkeit im Leſen; Fertigkeit, Dictirtes ohne die gröbſten orthographiſchen Fehler nachzuſchreiben; Kenntniß der vier Grundrechnungsarten mit unbenannten Zahlen.
Im Herbſte findet keine ordentliche Aufnahme ſtatt, und es werden blos ſolche Schüler zugelaſſen, welche ſoweit vorbereitet ſind, daß ſie, ohne irgend eine Störung zu veranlaſſen, in eine der Klaſſen eintreten können.
Sehr im Intereſſe der Schüler iſt es gelegen, wenn der Eintritt ſo früh als möglich erfolgt, weil die in ſpäterem Alter eintretenden nur in wenig Fällen derart vorbereitet ſind, daß ſie in die ihrem Alter entſprechende Klaſſe aufgenommen werden können.
Groß⸗Umſtadt, im März 1871.
Die Direction der ſtädtiſchen Realſchule zu Groß-Amſtadt. Soldan.


