Jahrgang 
1931
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IV. Mitteilungen an die Eltern

1. Die Aufnahme in die Sexta findet nach vier Grundſchuljahren ſtatt. Anmeldung bei der Direktion. Nur im Einzelfalle können beſonders leiſtungsfähige, alſo beſonders begabte und körperlich kräftige Kin⸗ der ſchon nach dreijährigem Grundſchulbeſuch in die Sexta aufgenommen werden. Anmeldungen nur durch die Kreisſchulkommiſſion.

2. Das Schulgeld beträgt 12 mal 21 RM. jährlich. Es ermäßigt ſich, wenn noch Geſchwiſter Schulen be⸗ ſuchen. Aenderungen in der Zahl ſolcher Geſchwiſter ſind daher ſofort der Direktion zu melden.

3. Die Realſchule kann eine Anzahl Freiſtellen vergeben, Begründete Geſuche, die für dieſe Freiſtellen alljährlich erneuert werden müſſen, ſind ſofort mit Beginn des Schuljahres ſchriftlich an die Direktion der Realſchule zu richten. Eine Freiſtelle ſoll nur bewilligt werden, wenn gute Befähigung, tüchtiges Streben und tadelfreies Verhalten des Schülers den Beſuch der Realſchule wünſchenswert erſcheinen laſ⸗ ſen. Im allgemeinen iſt die Durchſchnittsnote II= gut Vorausſetzung.

Einige Freiſtellen für Kinder aus Groß-Gerau vergibt und verwaltet die Gemeinde Groß⸗Gerau. Ge⸗ ſuche hierfür ſind an die Bürgermeiſterei zu richten.

4. Die nach IIa verſetzten Schüler werden ohne Aufnahmeprüfung in jede Oberrealſchule aufgenommen; wenn ſie am fakultativen Lateinunterricht teilgenommen haben, der, falls die Eltern es wünſchen, in der IIb mit 4 Wochenſtunden erteilt wird, können ſie in das Reformrealgymnaſium eintreten.

5. Ferienordnung für das neue Schuljahr: Oſterferien: 29. März bis 19. April; Pfingſtferien: 24. Mai bis 31. Mai; Sommerferien: vorausſichtlich 18. Juli bis 16. Auguſt; Herbſtferien: vorausſichtlich 27. Sep⸗ tember bis 11. Oktober; Weihnachtsferien: 20. Dezember 1931 bis 3. Januar 1932; Oſterferien: vom 20. März 1932 an. Anfangs⸗ und Schlußtage einbegriffen.

Die Eltern werden gebeten, ihre Reiſen möglichſt nach dieſen Terminen einzurichten, da eine Ausdehnung der Ferien für einzelne Schüler nur noch in den dringendſten Fällen bewilligt werden kann.

6. Beſuche bei den Lehrern. Die Mitglieder des Lehrerkollegiums ſind zur Auskunft ſtets bereit, und Be⸗ ſuche der Eltern werden immer als Zeichen des Intereſſes für die Arbeit der Schule gern empfangen. Es iſt jedoch anzuraten, den Beſuch etwa durch den Schüler zeitig anſagen zu laſſen, beſonders dann, wenn Auskunft über Leiſtungen gewünſcht wird.

7. Briefe und Sendungen jeder Art für die Schule ſind nicht an die Adreſſe des Unterzeichneten, ſondern an die Direktion der Realſchule zu richten.

8. Die Unfallverſicherung wird auf Verfügung der vorgeſetzten Behörde für ſämtliche Schüler der Real⸗ ſchule durchgeführt. Der Jahresbeitrag beträgt vorausſichtlich für jeden Schüler 2.00 RM.

9. Auswärtigen Schülern iſt verboten, ſich länger als unbedingt nötig in den Warteſälen der Bahnhöfe aufzuhalten. Falls keine Unterkunft in einer Familie zur Verfügung ſteht, haben die Schüler die Zeit zwi⸗ ſchen Bahnfahrten und Unterricht in den dazu beſtimmten Räumen in der Schule zu verbringen. Schü⸗ lern, die ſich unbotmäßig verhalten, kann der Aufenthalt für beſtimmte Zeit unterſagt werden.

10. Die Buchhandlungen beklagen ſich, daß die Schüler Bücher, die nicht auf Lager ſind, feſt beſtellen und trotzdem, ohne die Beſtellung zu beachten, in einer anderen Buchhandlung kaufen. Die Eltern können für etwa entſtehenden Schaden verantwortlich gemacht werden.

Groß⸗Gerau, im März 1931. Die Direktion der Realſchule J. V.: Weide.