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IV. Mitteilungen an die Eltern.
1. Seit Oſtern 1926 beginnt der franzöſiſche Unterricht ſchon in Serta. Das Lehr⸗ ziel dieſer Klaſſe hat dadurch eine bedeutende Erweiterung erfahren. Dazu kommt noch, daß durch die Einführung der neuen Lehrpläne auch die Ziele in den übrigen Fächern weiter ge⸗ ſteckt wurden. Es iſt deshalb den Eltern dringend anzuraten, die Kinder 4 Jahre die Grund⸗ ſchule beſuchen zu laſſen, da ſich auch bei guter Begabung die Mehrbelaſtung der Kinder bald unlieb⸗ ſam fühlbar macht. Nur im Einzelfalle können beſonders leiſtungsfähige, alſo beſonders be⸗ gabte und körperlich kräftige Kinder die Vergünſtigung erhalten, ſchon nach dreijährigem Grund⸗ ſchulbeſuch in die Sexta aufgenommen zu werden.
2. Das Schulgeld beträgt vom 1. 4. 1927 ab 12 mal 17,50 R.⸗M. Es ermäßigt ſich, wenn noch Geſchwiſter Schulen beſuchen. Änderungen in der Zahl ſolcher Geſchwiſter ſind daher ſofort der Direktion zu melden.
3. Die Realſchule kann eine Anzahl Freiſtellen vergeben. Begründete Geſuche, die ſür dieſe Freiſtellen alljährlich erneuert werden müſſen, ſind ſofort mit Beginn des Schul⸗ jahres ſchriftlich an die Direktion der Realſchule zu richten. Eine Freiſtelle ſoll nur bewilligt werden, wenn gute Befähigung, tüchtiges Streben und tadelfreies Verhalten des Schülers den Beſuch der Realſchule wünſchenswert erſcheinen laſſen.
Einige Freiſtellen für Kinder aus Groß-Gerau vergibt und verwaltet die Gemeinde Groß⸗Gerau. Geſuche ſind an die Bürgermeiſterei zu richten.
Die Bezirksſparkaſſe Groß⸗Gerau iſt dagegen nicht mehr in der Lage, Freiſtellen zu vergeben.
4. Ferienoroͤnung: Oſterferien: 28. März— 17. April; Pfingſtferien: 5. Juni— 12. Juni; Sommenferien: 16. Juli— 14. Auguſt; Herbſtferien: vorausſichtlich 25. September— 9. Okto⸗ ber; Weihnachtsferien: 22. Dezember 1927— 4. Januar 1928; Oſterferien: vermutlich vom 3. April 1928 an.(Anfangs⸗ und Schlußtag einbegriffen).
Beſondere ſchulfreie Tage: keine.
5. Beſuche bei den Lehrern. Die Mitglieder des Lehrerkollegiums ſind zur Auskunft ſtets bereit, und Beſuche der Eltern werden immer als Zeichen des Intereſſes für die Arbeit der Schule gern empfangen. Es iſt jedoch anzuraten, wenn es irgend möglich iſt, den Beſuch oͤurch den Schüler zeitig anſagen zu laſſen, beſonders oann, wenn fuskunft über Leiſtungen gewünſcht wiroͤ.
6. Briefe und Sendungen jeder Art für die Schule ſind nicht an die Adreſſe des Unter⸗ zeichneten, ſondern an die Direktion der Realſchule zu richten.
7. Die Unfallverſicherung wird auf Verf. der vorgeſetzten Behörde im kommenden Schuljahre für ſämtliche Schüler der Realſchule durchgeführt werden. Der Jahresbeitrag wird für jeden Schüler ungefähr 75 Pfennige betragen.
8. Huswärtigen Schülern iſt verboten, ſich länger als unbedingt nötig in den Warte⸗ ſälen der Bahnhöfe aufzuhalten. Falls keine Unterkunft in einer Familie zur Verfügung ſteht, haben die Schüler die Zeit zwiſchen Bahnfahrten und Unterricht in den dazu beſtimm⸗ ten Räumen in der Schule zu verbringen.
9. Die Buchhandlungen beklagen ſich, daß die Schüler Bücher, die nicht auf Lager ſind, feſt beſtellen und trotzdem, ohne die Beſtellung zu beachten, in einer anderen Buchhandlung kaufen. Die Eltern können für etwa entſtehenden Schaden verantwortlich gemacht werden.
Groß⸗Gerau, im März 1927.
Die Direktion der Realſchule.
Dr. Lettermann.


