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2. Die Realſchule kann eine Anzahl Freiſtellen vergeben. Begründete Geſuche, die für dieſe Freiſtellen alljährlich erneuert werden müſſen, ſind ſofort mit Beginn des Schul— jahres ſchriftlich an die Direktion der Realſchule zu richten. Eine Freiſtelle ſoll nur be— willigt werden, wenn gute Befähigung, tüchtiges Streben und tadelfreies Verhalten des Schülers den Beſuch der Realſchule wünſchenswert erſcheinen laſſen.
Einige Freiſtellen für Kinder aus Groß-Gerau vergibt und verwaltet die Gemeinde Groß⸗Gerau. Geſuche ſind an die Bürgermeiſterei zu richten. Für das kommende Jahr ſind dieſe Freiſtellen bereits vergeben.
Die Bezirksſparkaſſe Groß⸗Gerau iſt dagegen nicht mehr in der Lage, Freiſtellen zu vergeben.
3. Ferienordnung: Oſterferien: 28. März— 17. April; Pfingſtferien: 23. Mai bis 30. Mai; Sommerferien: 17. Juli— 15. Auguſt,; Herbſtferien: vorausſichtlich 26. September bis 10. Oktober; Weihnachtsferien: 23. Dezember 1926 bis 5. Januar 1927; Oſterferien: vermutlich vom 3. April 1927 an.(Anfangs⸗ und Schlußtag einbegriffen).
Beſondere ſchulfreie Tage: keine.
4. Beſuche bei den Lehrern. Die Mitglieder des Lehrerkollegiums ſind zur Aus⸗ kunft ſtets bereit, und Beſuche der Eltern werden immer als Zeichen des Intereſſes für die Arbeit der Schule gern empfangen. Es iſt jedoch anzuraten, wenn es irgend möglich iſt, den Beſuch durch den Schüler zeitig anſagen zu laſſen, insbeſondere dann, wenn Aus⸗ kunft über Leiſtungen gewünſcht wird.
5. Briefe und Sendungen jeder Art für die Schule ſind nicht an die Adreſſe des Unterzeichneten, ſondern an die Direktion der Realſchule zu richten.
6. Wir empfehlen die Unfallverſicherung der Schüler. In den erſten Tagen des neuen Schuljahres wird durch Umfrage feſtgeſtellt, ob Schülerverſicherung gewünſcht wird. Jahresprämie 2 Mark.
7. Auswärtigen Schülern iſt verboten, ſich länger als unbedingt nötig in den Warte⸗ ſälen der Bahnhöfe aufzuhalten. Falls keine Unterkunſt in einer Familie zur Verfügung ſteht, haben die Schüler die Zeit zwiſchen Bahnfarten und Unterricht in den dazu be⸗ ſtimmten Räumen in der Schule zu verbringen.
8. Die Buchhandlungen beklagen ſich, daß die Schüler Bücher, die nicht auf Lager ſind, feſt beſtellen und trotzdem, ohne die Beſtellung zu beachten, in einer anderen Buch— handlung kaufen. Die Eltern können für etwa entſtehenden Schaden verantwortlich ge— macht werden.
Groß⸗Gerau, im März 1926.
Die Direktion der Realſchule.
Dr. Lettermann.


