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A. Kemmer aus Gießen die Stelle verwaltete. Nachdem Herr Kinkel*) durch Krankheit gezwungen worden war, Herbſt 1897 ſein Amt niederzu⸗ legen, wurde Herr Dr. Lettermann aus Darmſtadt zu ſeinem Nachfolger beſtellt; derſelbe wurde 1. April 1901 definitiv als Oberlehrer an der Schule angeſtellt. Am 1. Mai 1899 wurde Herr Lehramtsaſſeſſor A. Kemmer an das Ludwig⸗Georgs⸗Gymnaſium zu Darmſtadt verſetzt. Die vakante Stelle erhielt Herr Lehramtsacceſſiſt und Privatdocent Dr. A. Schilling aus Eich.
Es erübrigt noch, der in den letzten Jahren erfolgten Organiſation der Bürgerſchulen des Landes Erwähnung zu tun. Dieſe, z. Z. 29 an der Zahl, ſind ihrer ganzen Natur nach zu den höheren Schulen zu rechnen, waren aber ſeither dem Organismus des heſſiſchen Schulweſens eigentlich nicht eingereiht und hatten keine klare geſetzlich ausgeſprochene Stellung. Sie galten als erweiterte Volksſchulen im Sinne des Artikels 18 des Schulgeſetzes und waren den Kreisſchulkommiſſionen unterſtellt. Im letzten Jahrzehnt ſchritt man zu ihrer geſetzlichen Organiſation.
Als Einleitung hierzu iſt die Regelung der Dienſteinkommen der akademiſch gebildeten Lehrer an höheren Bürgerſchulen zu betrachten:„Nach der im Frühjahre 1895 mit den Landſtänden getroffenen Vereinbarung haben für die akademiſch gebildeten Lehrer der erweiterten Volksſchulen die betreffenden Anſtalten, bezw. Gemeinden bei definitiver Anſtellung 2000 Mk., bei proviſoriſcher 1700 Mk. aufzubringen, während der über⸗ ſchießende Teil bis zu dem Höchſtgehalt von 3750 bezw. 2000 Mk. auf die Staatskaſſe übernommen wird.“ Seit dem 27. Auguſt 1897 werden die erweiterten Volksſchulen,„inſoweit ſie in den betreffenden Klaſſen die Ziele der höheren Lehranſtalten verfolgen,“ als„höhere Bürgerſchulen“ bezeichnet; am 2. November 1897 wird„den definitiv angeſtellten, aka⸗ demiſch gebildeten Leitern der im Großherzogtum beſtehenden höheren Bürgerſchulen die dienſtliche Benennung„Rektor“ beigelegt“ Am 29. Oktober 1898 wurden die Bürgerſchulen der Miniſterialabteilung für Schul⸗ angelegenheiten unmittelbar unterſtellt. Den Schlußſtein in der Organi⸗ ſation der höheren Bürgerſchulen bildet das Geſetz vom 11. Mai 1901, welches alle Verhältniſſe dieſer Schulen regelt und ihnen die erwünſchte geſetzliche Grundlage giebt.
Die Unterhandlungen, welche von der Gemeinde mit der Schulbehörde über den Ausbau unſerer Schule geführt wurden, haben mittlerweile zu dem Ergebnis geführt, daß durch miniſterielle Verfügung vom 15. September 1903 von Oſtern 1904 ab die Errichtung einer weiteren Klaſſe(Unterſekunda) genehmigt worden iſt. Auch beabſichtigt die vorgeſetzte Behörde„die Er⸗
*) Jetzt Oberlehrer in Dieburg.
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