Ou.——ù.
—. ☛
eine neue Privat-⸗Vorbereitungsſchule, welche zwei ſtädtiſche Lehrer im Nebenamt übernehmen mußten. Man hoffte, damit Austritte aus der alten Privatſchule zu bewirken und dieſer zugleich den Zuzug abzuſchneiden. Tatſächlich traten auch einige Vorſchüler aus der alten Schule aus, doch wurde dieſer Verluſt ſofort wieder dadurch ausgeglichen, daß die alte Vorſchule nunmehr Kinder vom 6. Jahre ab aufnahm.
Für die neue Vorbereitungsſchule gewann man die benötigten zwei Zimmer zuſammen in einem Hauſe dadurch, daß man die Kleinkinder⸗ ſchule in einen kleinen Raum verlegte, in dem die Kinder dicht aufeinander ſitzen mußten, um alle hineinzubringen, und in dem bei geſchloſſenen Fenſtern die von Pettenkofer ſo ſehr bekämpfte ſchlechte Luft herrſchte. Außerdem mußte ein Lehrer gegen die Billigung des Schulvorſtandes ſein geräumiges Schulzimmer unmittelbar unter ſeiner Wohnung hergeben und ſeine Schule in einem kleinen Zimmer eines ganz anderen Hauſes abhalten. Zur Um⸗ quartierung hatte man natürlich ganz ohne Abſicht einen Tag erwiſcht, an dem der Lehrer abweſend war und zwar fataler Weiſe mit dem Schlüſſel. So ließ man die Türe vom Schl loſſer öffnen und räumte um, und als der Lehrer zurückkam, ſah er ſich zu ſeiner größ ten Ueberraſchung in ſo unglaub⸗ licher Weiſe ausqhartiert. Als derſelbe auf die Unzulänglichkeit des Raumes für die Zahl ſeiner Schüler aufmerkſam anchäs. weil man nur eine Taſe aufſtellen könne, und ſelbſt auf dieſe die ſeitwärts Sitzenden nicht ſehen könnten, ganz abgeſehen davon, daß demnächſt noch ein neuer Zuwachs in Ausſicht ſtehe, wurde ihm die Bemerkung:„Wenn man will, kann man alles! Für den weiteren Zuwachs iſt dort an der Wand noch Raum.“ (Nämlich ſeitwärts hinter(!) der Tafel.)
Die ganze Art der Durchführung dieſer Maßregel erzeugte in der Bevölkerung von neuem große Aufregung und Erbitterung, die ſehr bald durch Vexationen weitere Nahrung erhielt. Unter den Schülern, welche jetzt im Alter von 6—8 Jahren in die alte Privatſchule eingetreten waren, befanden ſich zwei, welche vorher die Volksſchule beſucht hatten. Während nun bei ſolchem Uebertritt niemals eine A bmeldung ſtattgefunden hatte, fand der Vikar in der nächſten Verſäumnisliſte jedem der beiden Kinder Tag für Tag 3 Kreuzer Strafe angeſetzt. Er erläuterte daher dem Lehrer das Ungerechtfertigte dieſer Strafe, da man ja wiſſe, daß die Kinder nicht ohne Unterricht ſeien, was einzig und allein die Strafe verfindern wolle, und empfahl ihm, ſich die Sache nochmals zu überlegen. Der Lehrer erklärte jedoch, für ihn ſei die Angelegenheit bereits entſchieden, er e pole: Wei ung, be Liſte mit dieſem Inhalt abzugeben, ſo peinlich i ihm die Sache auch ſ Auf dieſe Erklärung ihicke der Vikar die Liſte weiter mit dem Antrag d einmalige 3 Kreuzer Ordnungsſtrafe, weil die Abmeldung unterblieben war. Während nun ſeit langen Jahren die Vorſchl dge des Vikars acceptiert worden waren, kam diesmal die Liſte mit der Weiſung zurück, auf den vollen Betrag, täglich 3 Kreuzer, zu erkennen. Als der Straßzettel bei den Vätern eintraf, begab ſich der eine derſelben nach dem zuſtändigen Amt, um ſich über dieſe unbegreifliche Vnterdretätton der Verordnung Aufklärung zu holen, erhielt aber den Beſcheid, der Schulvorſtand ſei daran ſchuld, der habe die Strafe ebeantragt Mit dieſer Erklärung verfügte er ſich zu dem Vorſitzenden des letzteren, der nicht wenig darüber erſtaunt war und nunmehr den aktenmäßigen Stand der r Sache zur Kenntnis des Vaters gab. Mit dieſem Material meldete er ſich nochmals beſchwerde⸗
(S8 ͤ


