Jahrgang 
1904
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hält ihm das Schickſal keine Strafpredigt, ſondern es ſtellt ganz unverhofft an ſeine Seite das anfangs noch nebelhafte, ſpäter aber immer deutlicher hervortretende Geſpenſt der fatalen Konſequenzen ſeiner Handlungen. Dieſer unheimliche Begleiter iſt ein beſſerer Schild gegen den Rückfall als alle ſittlichen Ermahnungen. Das gleiche Reſultat ergibt ſich im Unterricht. Wenn ein Schüler in Zerſtreutheit verfällt oder unter der Bank Allotria treibt, ſo iſt mit der offen verhängten Strafe auch meiſtens deren Wirkung beendet. Im nächſten unbeachteten Moment iſt der Schüler rückfällig. Wenn ſich dagegen der Lehrer, ohne den Unterricht zu unterbrechen, in ſeine Nähe poſtiert und ihn bisweilen mit dem Auge ſtreift, ſo iſt jeder Wiederholung des Fehlers der Faden abgeſchnitten. Der ſchweigende Blick iſt das un⸗ heimliche Geſpenſt, vor dem ſich der Schuldbewußte nunmehr auf's Aeußerſte zuſammennimmt!*) In wenigen Wochen ſind auf dieſe Weiſe die häßlichſten Neigungen ſogar im Verhalten außer der Schule ſchweigend abzuge⸗ wöhnen, oder vielmehr der Schüler hat in dieſer Zeit hinreichende Wi llensſtärke gewonnen, um die Neigung zum Rückfall zu überwinden.

Jeder Lehrer kennt die Schwierigkeiten, die ſich ſeinem Wirken in den endloſen Entſchuldigungen der Schüler entgegenſtellen. Bald war Beſuch da, bald war die Lampe zerbrochen, bald beſuchte die Familie einen Nachbarort und kam erſt ſpät zurück, bald ſollte das übliche Kopfweh, das gewöhnlich die Eltern ſelbſt erfanden, als bequemſte Ausrede für Mangel an Ordnung die Vorbereitung behindert haben, und bald ſoll gar ein mehrſtündiges Arbeiten an der Aufgabe für d das Richtkoinnen recht⸗ fertigen. Bei Licht betrachtet wollen alle dieſe Ausreden nichts anderes ſagen als: Den guten Willen habe ich gehabt, ohne ihn verwirklichen zu können, und damit bin ich gerechtfertigt!— Unſer traditionelles Rechtfertigungsprinzip durch den guten Willen.—

Auch mir fehlten dieſe Schwierigkeiten im Unterricht anfänglich nicht, und erſt jetzt begann ich ihre ganze Widerwärtigkeit zu empfinden, von der ich in meiner Schulzeit, wo ſie von mir und meinen Mitſchülern genau ebenſo geübt wurden, keine Vorſtellung hatte. Gleichzeitig demonſtrierten mir aber auch einige Fälle im damaligen Eiſenbahnverkehr in draſtiſcher Weiſe, in welchem grellen Widerſpruch unſer ſittliches Rechtfertigungsprinzip durch den guten Willen ſich mit den Anforderungen des modernen Lebens befindet. Sahen ſich doch damals die Induſtrie und die Bahnen durch die Ausdehnung und die Komplizierung ihres Betriebes vor die unabweisbare Notwendigkeit geſtellt, die Verantwortung jedes Einzelnen weſentlich zu ſteigern, während die Regierungen nicht mehr zögern konnten, einen un⸗ nachſichtlichen Kampf mit der Fahrläſſigkeit zu beginnen. Dieſer Kampf iſt aber nichts anderes als das Ringen unſerer fortgeſchrittenen Kultur ein dem traditionellen Rechtfertigungsprinzip, das dem Menſchen ungezä Mittel und Wege läßt, ſich der Verantwortung zu entziehen und b Verſchuldete ſogar mit dem Mantel guter Werke zu verhüllen.

Alle dieſe ethiſchen Schwierigkeiten ſind aber mit einem Zuge ver⸗ ſchwunden(und unſer Verkehrsweſen und nicht zum wenigſten unſere Militärorganiſationen handhaben es meiſtens ſo) wenn nicht der gute Wille, ſondern nur die vollendete Tat die Rechtfertigung bildet. So

*) Auf demſelben pſychologiſchen Zuſammenhang beruht die Wirkung der bedingten Strafverbüßung, welche in neuſter Zeit Eingang gefunden hat