Jahrgang 
1883
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Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und die damit verbundene Vorſchule.

Die Anmeldungen neuer Schüler werden am 2. April von 812 und von 24 Uhr im Schul⸗ gebäude entgegengenommen. Bei der Anmeldung iſt ein Zeugnis von der zuletzt beſuchten Schule, ein Impfſchein über die erſte und bezw. zweite Impfung und irgend eine Beſcheinigung, aus welcher mit Sicherheit das Alter konſtatiert werden kann, einzureichen. Die Aufnahmeprüfung findet am 3. April, vormittags von 8 Uhr an ſtatt; der Unterricht beginnt am 4. April, vormittags 7 Uhr.

Die für die Vorſchule anzumeldenden Knaben müſſen vor dem 1. Oktober das 6. Lebensjahr zu⸗ rückgelegt haben.

Über die bei der Aufnahmeprüfung nachzuweiſenden Kenntniſſe giebt der 1. Teil des Programms die nötige Auskunft.

Einheimiſchen wie auswärtigen Eltern iſt dringend zu empfehlen, ihre Söhne frühzeitig der Real⸗ ſchule zu übergeben, insbeſondere nicht erſt nach der Konfirmation ſie eintreten zu laſſen.

Großherzogliche Direktion der Realſchule zu Gießen. Soldan.