Jahrgang 
1880
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Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Großherzogliche Realſchule und die damit verbundene Vorſchule.

Die Anmeldungen neuer Schüler werden am 9. April im Schulgebäude entgegen genommen. Bei der Anmeldung iſt ein Zeugniß von der zuletzt beſuchten Schule, ein Impfſchein über die erſte und bezw. zweite Impfung und ein Geburtsſchein einzureichen. Die Aufnahme⸗Prüfung findet den 10. April, Vormittags von 8 Uhr an ſtatt; der Unterricht beginnt den 12. April, Vormittags 7 Uhr.

Die für die Vorſchule anzumeldenden Schüler müſſen bis zum 1. October das 6., die in die unterſte Klaſſe der Realſchule aufzunehmenden das 10. Lebensjahr zurückgelegt haben. Ueber die bei der Aufnahmeprüfung nachzuweiſenden Kenntniſſe giebt der 1. Theil des Programms die nöthige Auskunft

Einheimiſchen wie auswärtigen Aeltern iſt dringend zu empfehlen, ihre Söhne frühzeitig der Real⸗ ſchule zu übergeben, insbeſondere nicht erſt nach der Confirmation ſie eintreten zu laſſen.

Großhergogliche Direction der Realſchule zu Gießen. Soldan.