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7. Die mündliche Reifeprüfung an der Oberrealſchule wurde unter dem Vorſitz des Herrn Geh. Oberſchulrat Nodnagel am 23. Februar 1906 abgehalten. 16 Oberprimaner beſtanden; 9 waren von der mündlichen Prüfung befreit.— Am 24. Februar 1906 fand unter dem Vorſitz des unterzeichneten Direktors die mündliche Reifeprüfung an dem Realgymnaſium ſtatt. Von den 15 Schülern der Oberprima beſtanden 13, von denen 6 von der mündlichen Prüfung befreit wurden.
8. Für die unſeren Sammlungen überwieſenen Geſchenke ſagen wir den gütigen Gebern verbindlichen Dank.
V.
1. Nach einer Mitteilung des Reichsants des Innern an Großh. Miniſterium des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten iſt unſere Oberrealſchule als ſolche im Sinne des § 90, 2a der Wehrordnung, mit Rückwirkung von Oſtern 1905, anerkannt worden. Danach hängt die Erlangung der wiſſenſchaftlichen Befähigung für den einjährigfreiwilligen Militär⸗ dienſt von der Reife für die Oberſekunda ab. Eine Abſchlußprüfung wird nicht mehr abgehalten. 2. Die Ferien verteilen ſich im Schuljahr 1906/07 folgendermaßen: a) Oſterferien: 7. April bis 22. April 1906; b) Pfingſtferien: 3. bis 10. Juni 1906; c) Herbſtferien: 5. Auguſt bis 17. September 1906; d) Weihnachtsferien: 23. Dezember 1906 bis 6. Januar 1907.


