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Freiſtellen.
Freiſtellen werden der Vorſchrift gemäß ſtets nur auf Nachſuchen auf ein Jahr verliehen. Die ſeitherigen Inhaber müſſen daher ihr Geſuch für das kommende Jahr er⸗ neuern. Freiſtellen können nur ſolche Schüler erhalten, die im Betragen die Note 1 oder 2 und in der Aufmerkſamkeit die Noten 1—3 haben. Hinſichtlich der Leiſtungen gilt die Beſtimmung, daß die Schüler von Sexta bis Quarta mindeſtens die Durchſchnittsnote 2 und die Schüler von Antertertia bis Oberprima die Durchſchnittsnote 3 haben müſſen. Für ſolche, die dieſe Vorausſetzungen nicht erfüllen, iſt es vollſtändig zwecklos, ſich zu melden, zumal die Anzahl der Freiſtellen(10% der Geſamtſchülerzahl) verhältnismäßig gering und die Nachfrage eine ſehr große iſt. Die Meldung für eine Freiſtelle geſchieht auf einem beſonderen Formular, das in der erſten Schulwoche bei der Direktion erhältlich iſt. Bis ſpäteſtens 7. Mai muß dasſelbe ausgefüllt wieder an die Direktion zurückgegeben werden.
Schulgeld.
Das Schulgeld beträgt vom 1. April ab monatlich 17,50 Mk., einſchließlich der Ferien. Falls Geſchwiſter noch der Ausbildung halber eine Schule beſuchen, treten Ermäßigungen ein. Beſcheinigungen über die Zahl der Geſchwiſter, wenn ſie berückſichtigt werden ſollen, ſind deshalb ſofort bei Beginn des neuen Schuljahres(ſpäteſtens bis zum 10. Mai) an uns zu richten.
Das Rauchen und der Genuß geiſtiger Getränke, Beſuch abendlicher Veranſtaltungen, der häusliche Leſeſtoff, Taſchengeld uſw.
Wir weiſen die Eltern auf die Notwendigkeit hin, ihre Kinder im Intereſſe ihrer Geſundheit vor dem frühzeitigen Rauchen und dem Genuß geiſtiger Getränke zu be⸗ wahren und bringen in dieſem Zuſammenhange in Erinnerung, daß nach den gegenwärtig beſtehenden Schulgeſetzen der Wirtshausbeſuch und die Teilnahme an öffentlichen feſtlichen Veranſtaltungen ſeitens der Schüler nur in Begleitung der Eltern geſtattet iſt. Wir glauben ferner die Eltern auf die geſundheitlichen und ſittlichen Gefahren aufmerkſam machen zu ſollen, die darin liegen, wenn ihre Söhne die Abende nach dem Nachteſſen nicht zu Hauſe verbringen und unter keinerlei elterlicher Kontrolle ſtehen, ſondern jederzeit freien Ausgang haben. Selbſtverſtändlich haben wir nichts gegen den Beſuch von Konzerten, des Theaters, von belehrenden Vorträgen und in beſchränktem Maße auch des Kinos einzuwenden. Anſere heranwachſende Jugend ſollte ſich aber auch der Werte bewußt werden, die das Leben in der Familie im Kreiſe von Eltern und Geſchwiſtern für das innere Leben zu bieten vermag.
Wir haben bemerkt, daß eine ganze Anzahl unſerer Schüler täglich vieles Geld für Näſchereien ausgeben, und wir fordern die Eltern auf, aus erziehlichen Rückſichten einer ſolchen Verwendung des Geldes, die ſich in unſrer Zeit kaum rechtfertigen läßt, entgegenzuarbeiten.
Wir bitten ferner die Eltern unſrer auswärtigen Schüler, für ihre Söhne in der Zeit zwiſchen Schulſchluß und Abfahrt des Zuges, beſonders im Winter, eine geeignete Anter⸗ kunft beſorgen zu wollen. Das ſtundenlange Herumtreiben auf der Straße und in den Bahnhofsräumen iſt nicht geeignet, die Jugend günſtig zu beinfluſſen.
Milchfrühſtück. Es iſt beabſichtigt, unſeren Schülern gegen mäßiges Entgelt täglich ein Milchfrüh⸗
ſtück zu verabreichen. Schriftliche Meldungen hierfür werden zu Beginn des neuen Schul⸗ jahres an den Direktor erbeten.
Briefſendungen an die Schule. Briefe und andere Sendungen, die für die Schule beſtimmt ſind, bitten wir nicht an den Anterzeichneten, ſondern an die Direktion der Schule zu richten. Gießen, den 1. April 1927. Die Direktion der Oberrealſchule Oberſtudiendirektor Dr. Roller.


