Jahrgang 
1926
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Schulgeld.

Das Schulgeld beträgt gegenwärtig monatlich 15 Mk. einſchließlich der Ferien. Falls Geſchwiſter noch der Ausbildung halber eine Schule beſuchen, treten Ermäßigungen ein. Beſcheinigungen über die Zahl der Geſchwiſter ſind deshalb ſofort bei Beginn des neuen Schuljahres an die Direktion zu richten.

Das für den Monat März 1925 noch rückſtändige Schulgeld iſt bis zum 1. April, das für April in den erſten Tagen des neuen Schuljahres zu entrichten.

Das Rauchen und der Genuß geiſtiger Getränke, der häusliche Leſeſtoff, Taſchengeld uſw.

Wir weiſen die Eltern auf die Notwendigkeit hin, ihre Kinder im Intereſſe ihrer Geſundheit vor dem frühzeitigen Rauchen und dem Genuß geiſtiger Getränke zu bewahren. Ferner richten wir an die Eltern die Bitte, auf den Leſeſtoff, den Kinobeſuch, den Verkehr und die Geldausgaben der Kinder ein wachſames Auge zu haben.

Wir haben bemerkt, daß eine ganze Anzahl unſerer Schüler täglich vieles Geld für Näſchereien ausgeben, und wir fordern die Eltern im Intereſſe ihrer Kinder auf, einer ſolchen Verwendung des Geldes, die ſich in unſrer Zeit kaum rechtfertigen läßt, entgegen⸗ zuarbeiten. Wir müſſen ferner die Eltern unſerer auswärtigen Schüler bitten, für ihre Söhne in der Zeit zwiſchen Schulſchluß und Abfahrt des Zuges, beſonders im Winter, eine geeignete Anterkunft beſorgen zu wollen. Das ſtundenlange Herumtreiben auf der Straße und in den Bahnhofsräumen iſt nicht geeignet, die Jugend günſtig zu beinfluſſen.

Briefſendungen an die Schule.

Briefe und andere Sendungen, die für die Schule beſtimmt ſind, bitten wir nicht an den Anterzeichneten, ſondern an die Direktion der Schule zu richten.

Gießen, den 1. April 1926.

Die Direktion der Oberrealſchule Dr. Roller.