18
Schulgeld. Das Schulgeld beträgt gegenwärtig monatlich 15 Mk. einſchließlich der Ferien. Falls Geſchwiſter noch der Ausbildung halber eine heſſiſche Schule beſuchen, treten Ermäßigungen ein. Mitteilungen über die Zahl der Geſchwiſter ſind deshalb ſofort bei Beginn des neuen Schuljahres an die Direktion zu richten. Das für den Monat März 1925 noch rückſtändige Schulgeld iſt bis zum 1. April, das für April in den erſten Tagen des neuen Schuljahres zu entrichten.
Das Rauchen und der Genuß geiſtiger Getränke, der häusliche Leſeſtoff uſw.
Wir weiſen die Eltern auf die Notwendigkeit hin, ihre Kinder im Intereſſe ihrer Ge⸗ ſundheit vor dem frühzeitigen Rauchen und dem Genuß geiſtiger Getränke zu bewahren. Ferner richten wir an die Eltern die Bitte, auf den Leſeſtoff, den Kinobeſuch, den Verkehr und die Geldausgaben der Kinder ein wachſames Auge zu haben.
Sprechſtunde.
Zur Rückſprache mit den Eltern ſind der Anterzeichnete und die Lehrer gerne bereit, doch kann eine Beſprechung während der Anterrichtsſtunden der Lehrer nicht ſtattfinden. Der Anterzeichnete iſt an Schultagen in der Regel von 11—12 Ahr auf ſeinem Amts⸗ zimmer zu ſprechen. Wenn der Beſuch den Zweck hat, Erkundigung über die Fortſchritte eines Schülers einzuziehen, ſo empfiehlt es ſich, ihn 2— 3 Tage vorher anzumelden. Briefſendungen an die Schule.
Briefe und andere Sendungen, die für die Schule beſtimmt ſind, bitten wir nicht an den Anterzeichneten, ſondern an die Direktion der Schule zu richten.
Gießen, den 1. April 1925.
Die Direktion der Oberrealſchule Dr. Roller.


