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bücher für das klassische Altertum, Geschichte und deutsche Literatur und für Pädagogik; Lehrproben und Lehrgänge aus der Praxis der höheren Lehranstalten; Monatshefte für den naturwissenschaftlichen Unterricht; Monatsschrift für höhere Schulen; Zeitschrift für Geschichte der Erziehung und des Unterrichts; Sokrates, Zeitschrift für das Gymnasialwesen; Zeitschrift für den physikalischen und chemischen Unterricht.
Die für das pädagogische Seminar angeschafften Bücher und Zeitschriften sind in der Zusammenstelluug nicht mit aufgeführt.
VI. Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.
1. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 12. April, morgens 8 Uhr mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Dienstag, den 13. April, haben die Schüler des Gymnasiums um 8 ½ Uhr, die der 1. und 2. Vorschulklasse um 9 Uhr, die Schüler der 3. Vorschulklasse um 10 Uhr zu erscheinen. Die Vorschule ist in dem Erdgeschoß des neuen Oberrealschul-
gebäudes an der Stephanstraße untergebracht. 2. Bei dem Eintritt in die Sexta sind folgende Kenntnisse nachzuweisen: a. Fähigkeit, deutsche und lateinische Schrift zu schreiben und mit richtiger Betonung zu lesen; b. ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter; c. Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der Haupttempora; Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
3. Für das neue Schuljahr gilt folgende Ferienordnung:
Pfingstferien von Sonntag, den 23. Mai bis Sonntag, den 30. Mai.
Herbstferien von Sonntag, den l. August bis Sonntag, den 12. September.
Weihnachtsferien von Donnerstag, den 23. Dezember 1915 bis Mittwoch, den 5. Januar 1916.
Osterferien von Sonntag, den 16. April bis Sonntag, den 30. April 1916.
Das Schuljahr umfaßt 44 Schulwochen.
4. Wir geben den Eltern die nachstehende Verfügung unserer vorgesetzten Behörde bekannt:„Es ist die Beobachtung gemacht worden, daß in den Händen der Schuljugend sich zahlreiche gebrauchsfertige Gewehrpatronen— deutsche und andere— befinden, die von verwundeten oder beurlaubten Angehörigen des Heeres verschenkt sein sollen. In einer Nachbarstadt wurden in einer einzigen Klasse 40 Patronen festgestellt.“
„Das Stellvertretende Generalkommando des XVIII. Armeekorps hat deshalb angeordnet, daß den aus der Front zurückkehrenden Mannschaften, wenn möglich, schon auf dem Bahn- hofe oder sofort nach ihrer Ankunft in den Lazaretten usw. die bei ihnen vorgefundenen Patronen abgenommen werden.“
„Doch erscheint es notwendig, daß auch Ihrerseits diesem gefährlichen Unfug volle Aufmerksamkeit zugewendet und nach Möxglichkeit entgegengewirkt wird.“
Zugleich weisen wir auf unsere Bekanntmachung im jJahresbericht 1911/12 hin, nach der das Mitbringen von Schußwaffen in die Schule unnachsichtlich aufs strengste, nach Be- fund mit Ausweisung, bestraft wird.
5. Die Tage, an denen die schriftlichen Arbeiten zurückgegeben werden, sowie die Sprechstunden der einzelnen Herren werden den Eltern durch ein besonderes Rundschreiben bei Beginn des Schuljahres mitgeteilt.
Großherzogliche Direktion des Landgraf-Ludwig-Gymnasiums. Dr. Hensell.


