Jahrgang 
1914
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2. Bei dem Eintritte in die Sexta sind folgende Kenntnisse nachzuweisen: a. Fähigkeit, deutsche und lateinische Schrift zu schreiben und mit richtiger Betonung zu lesen; b. ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter; c. Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur der flaupttempora; d. Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

3. Für das neue Schuljahr gilt folgende Ferienordnung:

Pfingstferien von Sonntag, den 31. Mai bis Sonntag, den 7. Juni.

Herbstferien von Sonntag, den 2. August bis Sonntag, den 13. September.

Weihnachtsferien von Donnerstag, den 24. Dezember 1914 bis Mittwoch, den 6. Januar 1915.

Osterferien von Sonntag, den 28. März bis Sonntag, den 11. April 1915.

Das Schuljahr umfaßt 40 Schulwochen.

4. Die Teilnahme von Schülern an dem Turnen in Turnvereinen ist nur unter den nachstehenden Bedingungen gestattet: 1. Die Schüler dürfen nicht Mitglieder der Vereine werden und sind in besonderen Riegen als Zöglinge des Vereins zu unterrichten. 2. Der Unterricht darf nicht zur Zeit des Oottesdienstes stattfinden und muß im Winter etwa um 7 Uhr, im Sommer um 9 Uhr beendet sein. 3. Wirtshausbesuch, überhaupt der Genuß alkoholischer Getränke, muß ausgeschlossen sein. 4. Die bei dem Direktor einzuholende Erlaubnis wird nur auf Widerruf erteilt und wird sofort zurückgezogen, sobald sich Unzuträglichkeiten für den Schulunterricht ergeben.

Die letzten Bestimmungen gelten auch für Schüler, die in die Jugendabteilung eines Radfahrervereins eintreten wollen. Solche Schüler müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben und außer der Zustimmung der Eltern ein ärztliches Zeugnis darüber beibringen, daß ihre körperliche Entwicklung gesundheitliche Nachteile namentlich bei der Teilnahme an größeren Radfahrten nicht befürchten läßt. An Rennen oder anderen Rekordfahrten dürfen sich die Schüler nicht beteiligen.

5. Die Tage, an denen die schriftlichen Arbeiten zurückgegeben werden, sowie die Sprechstunden der einzelnen Hlerren werden den Eltern durch ein besonderes Rundschreiben bei Beginn des Schuljahres mitgeteilt. 3

Großherzogliche Direktion des Landgraf-Ludwigs-Gymnasiums. Dr. Hensell.