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d) das Abschlufzeugnis nach einjährigem Besuche der Untersekunda: 1. Intendantursubaltern- dienst beim Heere, 2. Maschinisten- und Ingenieurprüfungen bei der Kaiserlichen und Handelsmarine;
e) das Zeugnis über den einjährigen erfolgreichen Besuch der Untersekunda: 1. Zulassung zur speziellen Prüfung der I. Kategorie in dem hessischen Finanzfach, 2. Zulassung zum Vorbereitungsdienste für die Gerichtsschreiberprüfung, 3. Einj.-Freiw.-Dienst;
f) das Zeugnis über den erfolgreichen einjährigen Besuch der Obertertia befreit von der
Pflicht zum Besuche der Fortbildungsschule.
IX. Bekanntmachungen.
1. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 31. März, morgens 8 Uhr, mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Dienstag, den 1. April, haben die Schüler des Gymnasiums um 8 Uhr, die der 1. und 2. Vorschulklasse(letztere Lonystraße 4) um 0° Uhr, die der 3. Vorschulklasse(Brandplatz 3) um 10 Uhr zu erscheinen.
2. Nach den neuesten Bestimmungen werden Mädchen, deren Eltern außerhalb Hessens ihren Wohnsitz haben, nicht mehr in die hessischen höheren Knabenanstalten aufgenommen. Mädchen, deren Eltern in Hessen wohnen, dürfen in den Städten mit einer höheren Mäd- chenschule, mit der eine Studienanstalt wie hier in Gießen nicht verbunden ist, in die Gymnasien und Realgymnasien nicht mehr aufgenommen werden. Ihnen steht allein die Oberrealschule von der Obersekunda an aufwärts offen. Jedoch können Mädchen, die eine mit Obertertia abschließende hessische höhere Bürgerschute durchlaufen haben, in die Untersekunda einer Oberrealschule eintreten.
3. Die Tage, an denen die schriftlichen Arbeiten zurückgegeben werden, sowie die Sprechstunden der einzelnen Herren werden auch im kommenden Schuljahre den Eltern durch ein Rundschreiben mitgeteilt.
Grossherzogliche Direktion des Landgraf-Ludwigs-Gymnasiums. Dr. Hensell.


