Jahrgang 
1911
Einzelbild herunterladen

14

.das Zeugnis der Reife für Prima: 1. Reichsbankdienst, 2. Zulassung zur Fähnrichs- und Seekadettenprüfung, 3. Apothekerfach, 4. Zulassung zur Prüfung für die mittleren Stellen im hessischen Finanzfache und Verwaltungsdienste;

d. das Abschlußzeugnis nach einjährigem Besuche der Untersekunda: 1. Inten- dantursubalterndienst beim Heere, 2. Maschinisten- und Ingenieurprüfungen bei der Kaiserlichen und Handelsmarine;

. das Zeugnis über den einjährigen erfolgreichen Besuch der Untersekunda: 1. Zulassung zur speziellen Prüfung der I. Kategorie in dem hessischen Finanzfach, 2. Zulassung zum Vorbereitungsdienste für die Gerichtsschreiberprüfung, 3. Einj.- freiw. Dienst;

. das Zeugnis über den einjährigen Besuch der Obertertia befreit von der

Pflicht zum Besuche der Fortbildungsschule.

Q

0

IX. Bekanntmachungen.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 24. April, morgens 8 Uhr mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Dienstag, den 25. April, haben die Schüler des Gymnasiums um 8 Uhr, die der 1. und 2. Vorschulklasse(letztere Lonystraße 4) um 9 Uhr, die der 3. Vorschulklasse(Brandplatz 3) um 10 Uhr zu erscheinen.

Wir geben bekannt, daß in Gießen, Darmstadt, Mainz, Offenbach und Worms, den Städten, in denen Höhere Mädchenschulen bestehen, von Ostern 1911 an Mädchen in die Klassen VI-IIIb des Gymnasiums, des Realgymnasiums und der Oberrealschule nicht mehr aufgenommen werden dürfen. Sobald die hiesige Höhere Mädchenschule einen un- verbindlichen Mathematikunterricht eingerichtet hat, der ihren Schülerinnen das volle mathe- matische Pensum der Ilb einer Realschule übermittelt, können solche Mädchen, die das Reifezeugnis erwerben wollen, nur noch in die IIa der hiesigen Oberrealschule eintreten.

Wie im vorigen Jahre werden auch im neuen Schuljahre den Eltern sowohl die Tage, an denen die verbesserten und beurteilten schriftlichen Arbeiten zurückgegeben werden, als auch die Stunden brieflich mitgeteilt, in denen die einzelnen Herren im Gymnasium (nicht in ihrer Privatwohnung) zu sprechen sind. Wir bitten die Eltern unserer Schüler von dieser Einrichtung einen ausgiebigen Gebrauch zu machen und sich nicht durch die öfters gehörte Befürchtung, sie könnten lästig fallen, hiervon abhalten zu lassen. Es liegt gleicherweise im Interesse der Schule wie der ihr anvertrauten Schüler, wenn solche Aus- sprachen möxglichst oft stattfinden, damit das wünschenswerte gute Einvernehmen zwischen dem Elternhause und der Schule recht befestigt werde. Wir sind jederzeit gern bereit, in Erziehungsfragen, auch wenn sie nur das häusliche Leben unserer Schüler betreffen, die Eltern zu beraten, und bitten ergebenst darum, uns über Unzuträglichkeiten, die die Hand- nabung der Schulzucht erschweren oder eine Oberbürdung der Schüler herbeiführen könnten, vertrauensvoll Mitteilung zu machen.

Die Großberzogliche Direktion des Landgraf-Ludwigs-Gymnasiums. Dr. Hensell.