Jahrgang 
1910
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b. das Zeugnis über den einjährigen Besuch der Prima: 1. Aufnahme als Zivilsupernumerar im preussisch-hessischen Eisenbahndienst, 2. Marineverwaltungsdienst, Verwaltungssekre- tariat bei den Kaiserl. Werften, Zahlmeisterdienst und Intendantursekretariat bei der Marine (mit Englisch);

c. das Zeugnis der Reife für Prima: 1. Reichsbankdienst, 2. Zulassung zur Fähnrichs- und Seekadettenprüfung, 3. Apothekerfach, 4. Zulassung zur Prüfung für die mittleren Stellen im hessischen Finanzfache;

d. das Abschlusszeugnis nach einjährigem Besuche der Untersekunda: 1. Intendantur- subalterndienst beim Heere, 2. Maschinisten- und Ingenieurprüfungen bei der Kaiser- lichen und Handelsmarine;.

c. das Zeugnis über den einjährigen erfolgreichen Besuch der Untersekunda: 1. Zu- lassung zur speziellen Prüfung der I. Kategorie in dem hessischen Finanzfach, 2. Zulassung zum Vorbereitungsdienste für die Gerichtsschreiberprüfung, 3. Einj.-freiw. Dienst;

f. das Zeugnis über den einjährigen Besuch der Obertertia befreit von der Pflicht zum Besuche der Fortbildungsschulce.

IX. Bekanntmachungen.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 4. April, morgens 8 Uhr mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Dienstag, den 5. April, haben die Schüler des Gymnasiums um 8 Uhr, die der 1. und 2. Vorschulklasse(letztere Lonystrasse 4) um 9 Uhr, die der 3. Vor- schulklasse(Brandplatz 3) um 10 Uhr zu erscheinen.

Wir machen darauf aufmerksam, dass von Ostern 1910 ab das Schulgeld für die Klassen Ia, Ib und IIa auf 150 M. und für die übrigen Klassen des Gymnasiums auf 130 M. jährlich erhöht wird. In der Vorschule wird ein Schulgeld von 120 M. jährlich erhoben. Der Schulgeldzuschlag für nichthessische Schüler bleibt in Kraft.

Wie im vorigen Jahre werden auch im neuen Schuljahre den Eltern sowohl die Tage, an denen die verbesserten und beurteilten schriftlichen Arbeiten zurückgegeben werden, als auch die Stunden brieflich mitgeteilt, in denen die einzelnen Herren im Gymnasium(nicht in ihrer Privatwohnung) zu sprechen sind. Wir bitten die Eltern unserer Schüler von dieser Einrichtung einen ausgiebigen Gebrauch zu machen und sich nicht durch die öfters gehörte Befürchtung, sie könnten lästig fallen, hiervon abhalten zu lassen. Es liegt gleicherweise im Interesse der Schule wie der ihr anvertrauten Schüler, wenn solche Aussprachen möxglichst oft stattfinden, damit das wünschenswerte gute Einvernehmen zwischen dem Elternhause und der Schule recht befestigt werde. Wir sind jederzeit gern bereit, in Erziehungsfragen, auch wenn sie nur das häusliche Leben unserer Schüler betreffen, die Eltern zu beraten, und bitten ergebenst darum, uns über Unzuträglichkeiten, die die Handhabung der Schulzucht erschweren oder eine Uber- bürdung der Schüler herbeiführen könnten, vertrauensvoll Mitteilung zu machen.

Die Grossherzogliche Direktion des Landgraf-Ludwigs-Gymnasiums. Dr. Hensell.