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VIII. Ubersicht
über die Berechtigungen der Grossh. Gymnasien. „Es berechtigt:
a. das Reifezeugnis zu folgenden Studien und Berufsarten: 1. Theologie, 2. Rechtswissenschaft, 3. Heilkunde, 4. Klassische Philologie, 5. Neuere Sprachen mit Prüfung für das höhere Lehrfach, 6. Mathematik und Naturwissenschaften mit Prüfung für das höhere Lehrfach, 7. Forstfach, 8. Bau- und Maschinenfach, Elektrotechnik, Elektrochemie, Chemie mit Prüfung für den Staatsdienst, 9. Höh. Post- und Telegraphendienst, 10. Erlass der Fähnrichsprüfung, 11. Erlass der Seekadettenprüfung(im Englischen Note„gut“!), 12. Schiffsbau- und Maschinenbaufach mit Staatsprüfung bei der Kaiserl. Marine, 13. Tierheilkunde, Zulassung zur Rossarztschule u.-Prüfung, 14. Zahnheilkunde;
b. das Zeugnis über den einjährigen Besuch der Prima: 1. Aufnahme als Zivilsupernumerar im preussisch-hessischen Eisenbahndienst, 2. Marineverwaltungsdienst, Verwaltungs- sekretariat bei den Kaiserl. Werften, Zahlmeisterdienst und Intendantursekretariat bei der Marine(mit Englisch);
c. das Zeugnis der Reife für Prima: 1. Reichsbankdienst, Zulassung zur Fähnrichs- und See- kadettenprüfung, 3. Apothekerfach, 4. Zulassung zur Prüfung für die mittleren Stellen im hessischen Finanzfache;
d. das Abschlusszeugnis nach einjährigem Besuche der Untersekunda: 1. Intendantursubaltern- dienst beim Heere, 2. Maschinisten- und Ingenieurprüfungen bei der Kaiserlichen und Handelsmarine;
e. das Zeugnis über den einjährigen erkolgreichen Besuch der Untersekunda: 1. Zulassung zur speziellen Prüfung der IJ. Kategorie in dem hessischen Finanzfach, 2. Zulassung zum Vorbereitungsdienste für die Gerichtsschreiberprüfung, 3. Einj.-freiw. Dienst;
f. das Zeugnis über den einjährigen Besuch der Obertertia befreit von der Pflicht zum Besuche der Fortbildungsschule.
IX. Bekanntmachungen.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 27. April, morgens 8 Uhr mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Dienstag, den 28. April haben die Schüler des Gymnasiums Sum 8 Uhr, die der 1. und 2. Vorschulklasse(letztere Lonystrasse 4) um 9 Uhr, die der 3. Vorschulklasse(Brandplatz 3) um 10 Uhr zu erscheinen.
Wie im vorigen Jahre werden auch im neuen Schuljahre den Eltern sowohl die Tage, an denen die verbesserten und beurteilten schriftlichen Arbeiten zurückgegeben werden, als auch die Stunden brieflich mitgeteilt, in denen die einzelnen Herren im Gymnasium (nicht in ihrer Privatwohnung) zu sprechen sind. Wir bitten die Eltern unserer Schüler von dieser Einrichtung einen ausgiebigen Gebrauch zu machen und sich nicht durch die öfters gehörte Befürchtung, sie könnten lästig fallen, hiervon abhalten zu lassen. Es liegt gleicher Weise im Interesse der Schule wie der ihr anvertrauten Schüler, wenn solche Aus- sprachen möxlichst oft stattfinden, damit das wünschenswerte gute Einvernehmen zwischen dem Elternhause und der Schule recht befestigt werde. Wir sind jederzeit gern bereit, in Erziehungsfragen, auch wenn sie nur das häusliche Leben unserer Schüler betreffen, die Eltern zu beraten, und bitten ergebenst darum, uns über Unzuträglichkeiten, die die Hand-
habung der Schulzucht erschweren oder eine Uberbürdung der Schüler herbeiführen könnten, vertrauensvoll Mitteilung zu machen.
Die Grossherzogliche Direktion des Landgraf-Ludwigs-Gymnasiums. Dr. Hensell.


